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TÜV abgelaufen, abmelden etc 05 Nov 2003 19:03 #8553

  • Carmen
  • Carmens Avatar Autor
Hallo,

aus Zeitmangel hat meine XBR seit Oktober 2002 keinen TÜV mehr (und bräuchte für eine neue Plakette auch noch neue Reifen...).
Da ich aber für die nächsten 4-5 Jahre aus beruflichen + familiären keine Zeit bekomme zu fahren, wollte ich sie nun abmelden (nein, ich will sie nicht verkaufen).

Nun meine Frage: Was ist zu tun, wenn ich sie dann in ein paar Jahren wieder anmelden will? Dann reicht doch die normale TÜV-Abnahme nicht mehr; oder? Was macht der TÜV dann alles, im Gegensatz zur normalen Abnahme? Und was kostet der ganze "Spaß"?
Was ist bei der Abmeldung zu beachten, daß ich keine Probleme bekomme, wenn ich in paar Jahren die XBR wieder anmelden möchte?

Gruß Carmen

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Re: TÜV abgelaufen, abmelden etc 06 Nov 2003 08:08 #8554

  • Jörg
  • Jörgs Avatar Autor
Carmen, am besten ist Du rufst beim TÜV, DEKRA bzw der GTÜ einmal an. Die Damen und Herren dort geben normalerweise umfassend Auskunft.

Gruß

Jörg

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Re: TÜV abgelaufen, abmelden etc 06 Nov 2003 08:19 #8555

  • choice
  • choices Avatar Autor
hallo carmen, ich hatte auch schon eine weile nichts mehr von dir gehört!
das ist eine ungeschickte vorgehensweise, denn der brief deiner xbr behält nur max. 18 monate gültigkeit und dazu musst du ihn auch noch nach spätestens 12 monaten verlängern lassen. wenn der brief verfallen ist, musst du einen neuen beantragen und dazu macht der tüv dann die "grosse" prüfung. de facto kostet die eigentlich nur mehr geld. den neuen brief musst du natürlich auch bezahlen. da meine kristallkugel heute morgen noch etwas trüb ist, kann ich keine angaben über vorschriften und gebühren in 4-5 jahren machen. wäre es nicht geschickter ein saisonkennzeichen zu beantragen? du musst meines wissens dann min. 3 monate/jahr haftpficht zahlen, ich schätze ca. 10eur,was ja nicht wirklich die welt ist. tüv musst du nach derzeitigem recht nicht machen, denn du fährst ja nicht und die polizei hält dich nicht an, auf die zulassungsstelle musst du ja auch nicht. wenn du wieder fährst musst du halt mehere tüv-abnahmen an einem tag "machen"(die hu gilt immer nur für 2 jahre und muss ununterbrochen vorliegen).
schwieriger scheint mir der technische part. ich habe zwar keine erfahrung mit so langem einmotten, aber du solltest dir eine einschlägige beschreibung von den oldtimerkennern besorgen. zumindest kritisch sind alle bauteile die mit benzin in berührung kommen.
gruss
choice

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Re: TÜV abgelaufen, abmelden etc 06 Nov 2003 09:46 #8564

  • mart!n
  • mart!ns Avatar Autor
da gilt ne einschränkung:

mit saisonkennzeichen und ohne TÜV musste das teil verstecken.
alles was nicht abgesperrt ist, auch frei zugänglicher privatgrund darf nur zum abstellen genutzt werden wenn die kiste ne gültige HU für die anmeldedauer hat.

vor meiner werkstatt hat ein kunde seine vergammelte 125 "vergessen" die sowieso im arsch ist.

aber spaziert ein cop des weges kann er dem halter ne anzeige verpassen, fahrbereit hin oder her.


zum einmotten vergaser restlos entleeren, auspuffe mit diesel oder petroleum ausschwenken, tank dito.

wie früher tank voll machen bringt nix mehr, mit aktuellem sprit rosten auch volle tanks und bis jetzt hat kein anbieter ein gegenmittel im programm.

wenn du die XBR länger behalten willst könntest du evtl. ne innenbeschichtung des tanks machen lassen.


schöne grüsse
mart!n

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Re: TÜV abgelaufen, abmelden etc 06 Nov 2003 10:49 #8567

mart!n schrieb:

> da gilt ne einschränkung:
>
> mit saisonkennzeichen und ohne TÜV musste das teil verstecken.
> alles was nicht abgesperrt ist, auch frei zugänglicher
> privatgrund darf nur zum abstellen genutzt werden wenn die
> kiste ne gültige HU für die anmeldedauer hat.
>
> vor meiner werkstatt hat ein kunde seine vergammelte 125
> "vergessen" die sowieso im arsch ist.
>
> aber spaziert ein cop des weges kann er dem halter ne anzeige
> verpassen, fahrbereit hin oder her.
>

Wie bitte? jeder dahergelaufene Torfbollizist darf also auf mein Grundstück wandern und schauen ob da Tüvlose Fahrzeuge stehen?
Wo leben wir denn hier?
Ich würd mal sagen, mein Privatgrund ist im Zweifelsfall nicht frei zugänglich.

Wo bitte ist der Unterschied ob ich das betroffene Fahrzeug im Garten *vor* dem Haus, oder im Carport im Hinterhof (hinter einem abschließbaren Tor) stehen habe?
Das kann doch wohl nicht wahr sein.

kopfschüttel
Daniel

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Re: TÜV abgelaufen, abmelden etc 06 Nov 2003 11:17 #8571

  • choice
  • choices Avatar Autor
@mart!n: bist du sicher mit dem diesel im auspuff? manchmal ist da wolle drin und die ist dann am ....
gruss
choice

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Re: TÜV abgelaufen, abmelden etc 06 Nov 2003 13:23 #8575

3 Monatssaisonkennzeichen ist zuviel gespart... Mach das Saisonkennzeichen mit 6 Monaten, dann kommst Du in der 50-PS-Klasse für`n Appel und ein Ei fünf Jahre lang im Schadenfreiheitsrabatt weiter.

Das Problem mit dem zugelassenen KFZ ohne TÜV ist nun wirklich ein akademisches, Carmen wird sie ja nicht an die Strasse stellen wollen. Und wer sieht die XBär in der Scheune, im Keller, usw?

Das Problem mit dem Generve des rechtzeitigen Hinfahrens kann man später nur durch >passendes< Hinfahren lösen: Also wenn z.B. 11/03 der TÜV abläuft und sie fährt bis zu 23 Monate später hin, dann nervt das. Man bekommt dann nur den Resttüv bis 11/05 - und basta. Aber ab November/Dezember müsste man wieder 2 Jahre bekommen, denn im Kreis zu fahren um eins, zwei, drei Abnahmen nacheinander zu machen, ist ja nun wirklich der grösste Blödsinn. Wenn der Stempel bereits über die 2 Jahre hinaus verfallen ist, müsste es auch so gehen.

Meine XL stand neulich mal wieder rum, von 96 bis 2000, Kinderpause usw. Der TÜV war dann seit knapp 4 Jahre abgelaufen, die XL aber noch zugelassen. Der arme Mann bei der Dekra fand es echt prima, dass mein KFZ-Schwein verlustig war ("Gut, dann muss ich nicht drüber nachdenken, was ich da nun stempeln darf") und gab mir den Prüf-Wisch. Damit habe ich mir dann (zugelassen, mit abgekratzter alter TÜV-Plakette...) frischen KFZ-Schein und neuen TÜV-Stempel von der Zulassungsstelle geholt.

Damals wurde hier noch geklebt. Der Mann bei der Zulassungsstelle hatte noch einen Fetzen Restblau von der alten Plakette erkannt (alt war blau, 2000 die neue Plakette war dann auch wieder blau) und grinste sich eins. Ich habe ihn drauf hingewiesen, dass ich die Farben in den Jahren dazwischen als echte Zumutung empfunden hätte... - und er grinste sich zwei.

Wie das gelaufen wäre wenn ich die Papiere nicht verlegt hätte... ?? - keine Ahnung. Kosten waren allerdings ähnlich, neuer Schein oder ne zusätzliche Prüfung nimmt sich nix.

Tja. ;-))

bub bub
Stephan

PS: Hatte sie Anfang der 90er auch mal ganz abgemeldet und dann 95 ne Vollabnahme gemacht - ausser wiegen und den Kosten für den Brief und Vollabnahme war das aber nix wildes. Nur - für die Kohle kann man sie heute auch gleich weiter versichern und den SF-Rabatt einsacken.

Und den alten Schein habe ich zwei Tage später wiedergefunden. %-)

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Re: TÜV abgelaufen, abmelden etc 06 Nov 2003 14:02 #8576

  • mart!n
  • mart!ns Avatar Autor
nein, ein sheriff kann natürlich nicht in ne garage einbrechen um ein TÜVloses fahrzeug zu entdecken.


aber alles was für alle verkehrsteilnehmer frei zugänglich ist ist öffentlich, so auch die abstellflächen vor meiner bude.

ist auch irgendwo begründbar.
verirrt sich ein besucher auf den nicht erkennbaren privatgrund ich ich drehe gerade mit der nicht versicherten trial kringel könnte ich ihn überfahren - ohne versichert zu sein.


für kraftfahrzeuge ist also nur privat was auch erkennbar von öffentlichem verkehrsgrund abgegrenzt ist.



das problem ist auch kein akademisches sondern ganz konkret wenn man ein nicht angemeldetes mopped auf seinem grund probiert oder die kinder mit ihren PWs rumdüsen.


ciao
mart!n

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Re: TÜV abgelaufen, abmelden etc 06 Nov 2003 14:20 #8577

  • Carmen
  • Carmens Avatar Autor
Hallo und vielen Dank für die vielen Antworten.

Ich hab sie derzeit im Vorgarten stehen, dieser ist eingezäunt und bevor man sie zum Törchen rausschieben kann, muß man noch 3 Stufen nach oben bewältigen.
Die Polizei spaziert hier nicht rum, wenn sie kommen sollte, dann nur, wenn sie von Nachbarn gerufen werden würden. Wenn jemand den TÜV-Stempel ablesen wollte, müßte er auf unser Grundstück, denn so gute Augen hat keiner, daß er das von außen lesen könnte;-)
Der Vorgarten ist aber dennoch zu klein, um darin rumzufahren.

Wenn ich sie aber richtig einmotte (den Tank wollte ich bei der Gelegenheit sowieso mal richtig reinigen etc), kommt sie sowieso nach hinten in den Schuppen.

Also ist es wohl am besten, ich lasse sie angemeldet (eventuell dann mit Saissonkennzeichen) und fahre sie zum TÜV, wenn ich sie wieder fahren will?

Irgendwo hab ich auch gelesen, daß jemand 18 Monate nach der abgelaufenen Plakette zum TÜV fuhr, dort dann ja eigentlich nur 6 Monate bekommen sollte, bezahlte aber 2 mal die TÜV-Gebühren und bekam dann die Plakette für 2 Jahre. Seltsame Regelung.....

Gruß Carmen

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Re: TÜV abgelaufen, abmelden etc 06 Nov 2003 14:30 #8578

@Carmen, diese Regelung zielte eigentlich auf die Spediteure, da es zuvor Gang und Gäbe war, die für LKW recht kurzen und teuren TÜV-Intervalle zu ziehen... Dann hat man aber gleich Nägel mit Köppen gemacht und es für alle eingeführt. Um so den Anreiz wegzunehmen, mal eben ein paar Monate später hinzufahren. Fahrzeuge, die zugelassen jahrelang unbenutzt rumstehen, sind schlichtweg nicht in der Denke der Gesetzgeber vorgesehen.

@Mart!n: Klar, das ist dann keineswegs mehr akademisch. Gilt auch für einfach mal so abgestellte Fahrzeuge. Ein Kumpel hatte mal auf seinem zur Strasse nicht weiter abgegrenzten Grundstück ein altes Schlachteauto stehen und bekam die orange Warnplakette ("noch 6 Wochen bis zur kostenpflichtigen Entsorgung"usw). Da hat er gelacht. Er hat nicht mehr gelacht, als die Karre 2 Monate später plötzlich weg war und eine saftige Rechnung vom Landkreis kam - da habe ich dann herzhaft gelacht. Sachen gibt`s... Fazit: Mann sollte im Ernstfall reagieren und die Klamotten gehören da abgestellt, wohin wo keiner mit einem Schritt rankommt, schon richtig.

Im eingezäunten Garten dürfte das ok sein, Carmen. Ich glaube, es hätte in o.g. Beispiel bereits ein deutlich sichtbares Absperrband ausgereicht.

bub bub
Stephan



Nachricht bearbeitet (11-06-03 14:35)

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Re: TÜV abgelaufen, abmelden etc 07 Nov 2003 12:49 #8592

  • armin
  • armins Avatar Autor
und wenn du einfach das kennzeichen abmontierst?
dann kann kein schnittlauch ( aussen grün-innen hohl) den abgelaufenen tüv feststellen.
geht natürlich nur im privaten parkbereich

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Re: TÜV abgelaufen, abmelden etc 07 Nov 2003 13:13 #8593

Oh mannomann, das tut ja schon fast weh ;-) Was stellt denn ein solcher für sich fest, wenn er ein Fahrzeug ohne Kennzeichen erspäht, Armin? Hm?


Und im - erkennbar abgetrennten - privaten Bereich kann er auch ein Kennzeichen aus Syrien oder Weißrussland dranbappen. Oder das Mopped auf`n Kopp stellen (dann müsste man das Kennzeichen verkehrtrum lesen!).

Nix für ungut,
Stephan

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Re: TÜV abgelaufen, abmelden etc 07 Nov 2003 13:57 #8595

  • jörg
  • jörgs Avatar Autor
evtl. hilft es wenn da das Fahrzeug so ausgerichtet wird, so daß das Kennzeichen nicht für jeden sichtbar ist?

Ich klopf mir selber für diesen Vorschlag auf die Schulter.
Super oder?

gruß

Jörg

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Re: TÜV abgelaufen, abmelden etc 12 Nov 2003 12:46 #8669

  • inko gnito
  • inko gnitos Avatar Autor
betr.: mart!n's meldung, die I.

mit dem xbr-tank hab ich ganz andere erfahrungen gemacht:
als die bereits acht jahre alte maschine (mit mir drauf) von einen autofahrer aufgelesen wurde, gab's u.a. eine dicke beule im tank (und später ordentl. geld von der vers.)
außen war der lack am beulenrand abgeplatzt, im beulengrund hat er sich mitverformt.
wg. des ersatzteilpreises (1200,-DM) ließ ich den tank drauf, pinselte den beulenrand über und wollte nun die erwarteten splitter von der abgeplatzten inneren beschichtung mit einem sanitärgreifer rausholen.
mit starker lampe in den tank geleuchtet: keine splitter gefunden, der innenschutz hat den scharfen knick voll 'mitgemacht'!!, ohne risse (soweit ich sehen konnte), nach acht jahren!

hier wurde mir 'honda-qualität' gezeigt

mfg

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Re: TÜV abgelaufen, abmelden etc 12 Nov 2003 13:52 #8672

  • Thomas Hammer
  • Thomas Hammers Avatar Autor
Zur Innenbeschichtung: Wo nix ist kann auch nix abblättern.
Zu Jörg: Motorrad auf dem Nummernschild abstellen hat noch eine weiteren Vorteil: Die Räder sind entlastet und können sich nicht plattstehen.
Ich schmeiß mich wech.
Thomas

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Re: TÜV abgelaufen, abmelden etc 12 Nov 2003 14:42 #8675

  • ThoS@
  • ThoS@s Avatar Autor
Hi zusammen,

Uebrigens muss man den Brief nicht mehr nach 12 Monaten verlaengern lassen, der Brief bleibt jetzt automatisch 18 Monate gueltig.
Ich hab meine Moppeds die ich fuer knapp 18 Monate abgemeldet hatte, und deren TUEV schon vorherabgelaufen war ohne Abmeldebescheinigung zur HU gebracht. Dann kann der Pruefer die letzte Faelligkeit nicht sehen und gibt volle zwei Jahre. Das Hat bisher auch bei der Zulassung keine Probleme gebracht.
Uebrigens schlaeft meine XBR auch schon wieder seit 7 Monaten.

XBRliche Gruesse

Thomas

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Re: TÜV abgelaufen, abmelden etc 12 Nov 2003 16:03 #8677

@Thomas: Wenn Du sie abgemeldet vorführst, ist die Fälligkeit sowieso uninteressant. Dann gibt es imho immer 2 Jahre frisch.

bub bub
Stephan

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Re: Abstellen-der Bayernwahnsinn 12 Nov 2003 16:30 #8679

  • Ulf
  • Ulfs Avatar Autor
Moped auf nicht eingefriedetem( ohne Zaun)Privatparkplatz im schönen Bayernland abgestellt.
Trachtentruppe stellt "rundherum glatt abgefahrenen" Reifen fest.Morgens um
5:30 Uhr!
Haben uns gefragt,ob Straßenreifen nicht "glatt" sind ?
Sollten wir in Bayern etwa nur mit Crossprofil fahren dürfen?
Wenn das abgefahren ist,wäre es ja "glatt".
Nun ja,haben vor Ort noch gemessen-war knapp über 1,6mm Profiltiefe.
Dann kam das Übliche...
Punkte,Bußgeld,Widerspruch und im Dezember die Gerichtsverhandlung.

Ja,so einfach ist das mit dem Abstellen eben nicht.
Zumindest nicht bei den Bayern.
Sind schon gespannt wie die Geschichte ausgeht.

Grüssle
Ulf

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Re: TÜV abgelaufen, abmelden etc 12 Nov 2003 16:43 #8680

  • Peter_mit_0.8mm_Profil
  • Peter_mit_0.8mm_Profils Avatar Autor
ups....mein Moped steht draussen vorm Büro, H-Reifen schön zur Strasse hin..
@Ulf: ich hoffe, das geht gut aus für dich......obwohl ich unterm Strich bisher mit den "Bürgern in Uniform" mehr gute als schlechte Erfahrung gemacht habe, kann ich deine Verärgerung verstehen. Um 5.30 auf Privatgrund ist schon ein starkes Stück.
Vielleicht sind die "Grünen" in KA toleranter, oder ich hatte bisher einfach nur Glück, aber ich bin in den letzten Jahren ein paarmal bei deutlichen Verkehrsverstößen nur freundlich ermahnt worden, Pannenhilfe habe ich auch schon erhalten (fürs Auto), einmal einen schützenden Konvoi , als ich nachts ein defektes Auto ohne jedes Licht abgeschleppt hatte, die haben uns wirklich bis in meine Werkstatt begleitet, damit mir keiner hintenreinfährt, ohne Ticket, ich war selbst überrascht. Parken auf dem Gehweg wird auch nicht geahndet, sondern sogar gefordert, damit keine Autoplätze verschwendet werden.
Mal sehen, wie lange die Glückssträhne noch anhält...

bubbub, Peter

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Re: TÜV abgelaufen, abmelden etc 12 Nov 2003 17:02 #8681

  • Ulf
  • Ulfs Avatar Autor
Es geht noch weiter,
das Moped musste innerhalb von 10 Tagen bei der Polizei vorgeführt werden,
ansonsten Zwangsstillegung mit Vorführung beim TÜV!!!Kosten!!!
Und zwar mit einem nicht "glatten"Reifen.
Also neuen Reifen gekauft,da nach weiteren 600 km Autobahn nun wirklich Austausch angesagt war und ab zur Polizei.
Der Beamte in Rastatt durfte sich nicht totlachen,war ja im Dienst.....

Also,
in Zukunft ist Bayern nur noch Transitland für uns und
,wenn das Moped dann doch mal abgstellt werden muss,bau ich das Rad aus und nimms mit in den Biergarten ;-))

Grüß Gott
Ulf

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Re: TÜV abgelaufen, abmelden etc 12 Nov 2003 22:45 #8690

  • choice
  • choices Avatar Autor
hey ulf, mach das nich'. der hecker hat das schon mal mit seinem rückspiegel gemacht und dann wurde der als fehlend bemerkt.
konfuzius sagt seitdem: meide den johannis-yama!
bis donnerstag
choice

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Re: TÜV abgelaufen, abmelden etc 13 Nov 2003 09:25 #8697

  • mart!n
  • mart!ns Avatar Autor
parkendes fahrzeug mit abgefahrenen reifen?


man meldet der bussgeldstelle wahrheitsgemäss dass ein böser mensch in der nacht vorher beide reifen entlüftet hat.

weil man das mopped schlecht auf ziegelsteine stellen kann hat man zwei uralte räder mit semislicks von nem spezl eingebaut während man mit den guten socken daheim beim flicken war.


ich weiss nicht ob sich an der rechtslage was geändert, vor paar jahren langte dies als grund für ne rücknahme des tickets, vorausgesetzt man schwörte beim barte seiner mutter dass man mit den behelfsgummis keinen meter gefahren sei.

ciao
mart!n

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Re: TÜV abgelaufen, abmelden etc 13 Nov 2003 10:31 #8700

  • Thomas Hammer
  • Thomas Hammers Avatar Autor
Das war doch auf Privatgrund. Und das ist entscheidend.
Auf nichtöffentlichen Flächen gilt keine STVO/STVZO. Sie kann damit auch dort nicht vollzogen werden. Insbesondere auf Supermarktparkplätzen ist das problematisch. Die Betreiber weisen darauf per Blechschild hin, dass dort die Straßenverkehrsordnung gilt. Das ist aber nur sowas wie eine Platzregel.
Die Polizei hat auf solchen Flächen eigentlich nichts zu sagen. Solange Du nicht das Grundwasser gefährdest, kann auf Privat so gut wie alles stehen. Man denke nur an die entkernten Wohnwagen, die auf irgendwelchen Weiden als Schweineunterstand genutzt werden. Ich glaube nicht, dass die noch durch den TÜV gehen.
Gute Chancen Ulf
Thomas

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Re: TÜV abgelaufen, abmelden etc 13 Nov 2003 10:50 #8701

  • inko gnito
  • inko gnitos Avatar Autor
1. an thomas h.:
im tank keine innenbeschichtung? ich wüßte nich, was das sonst für eine helle schicht sein sollte, außerdem würde der tank inzwischen schon ganz anders aussehen

2. was die sache mit dem privatgrund angeht, würde ich mir mal die §§ der STVO/STVZO, welche im bußgeldbescheid als nicht eingehalten angeführt werden, ganz genau durchlesen
aus dem bauch heraus teile ich die meinung des vorgängers, bin aber kein juristereier


viel erfolg für ulf
mfg

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Re: TÜV abgelaufen, abmelden etc 13 Nov 2003 11:14 #8702

  • mart!n
  • mart!ns Avatar Autor
das stimmt so definitiv nicht.

öffentliche verkehrsfläche ist alles was nicht klar abgegrenzt ist.

beispiel:
ein hänger ohne TÜV steht auf dem für jedermann zugänglichen hof meines vermieters, verschwitzt weil das ding kaum benutzt wurde.
das teil war angemeldet und konnte jederzeit in betrieb genommen werden, ergo muss es TÜV haben, auch auf privatem grund.


beispiel:
ein monteur vom reifenhändler dreht mit dem nicht angemeldeten mopped ne hofrunde auf deren parkplatz.
anzeige, auch ohne schild das auf die StVO hinweist.

ist auch absolut nachvollziehbar.
biege ich gerade auf den hof ein kann mich der typ abräumen ohne dass irgendeine versicherung dafür gerade steht.

wenn du mit nem bremsenlosen auto in deiner einfahrt rangierst kannst du den briefträger abräumen der an deinen briefkasten will.
und weil der briefträger da hin kann und soll und muss ist die einfahrt eben öffentlich wenn sie nicht abgeschrankt ist und der briefkasten ausserhalb.
wem die einfahrt laut grundbuch gehört ist dabei unerheblich.



das hört sich ganz schlimm nach korinthenkackerei des amtsschimmels an.
aber das ist es nur so lange bis einer umgerempelt wird und seine krankenkasse frägt wer denn nun die rechnung für den schönen gips zahlt.
frag mal deine privathaftpflicht was sie zu so nem schaden auf privatgrund sagt :-)

wenn privat und öffentlich so definiert wären wie du meinst hätten ja auch viele hausbesitzer keine räumpflicht bei schnee und eis.


auf privatem grund kann alles mögliche stehen.
aber z.b. schon lange kein abgemeldetes auto als teileträger mehr.
wir moppedfahrer haben glück dass uns da die veteranenverbände aus der altautoverordnung herausgeboxt haben.


die sheriffs sind auch meist sehr nachsichtig wenn man glaubhaft machen kann dass ein termin beim TÜV oder bei einer werkstatt mit TÜV vereinbart war.

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