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Mikuni Abgasgutachten TÜV? 29 Jul 2010 23:52 #42855

Hallo,

Danke erstmal allen, die mir Tips gegeben haben, wie ich die Kleine wieder flott kriege ("Probleme nach Komplettumbau"). Nun ja, Scheibe und O-Ring der Gemischregulierschraube an der Schiebernadel montieren bringts nicht... peinlich... Wäre aber wohl eher drauf gekommen, hätte nicht der intakte Ersatzvergaser die ähnlichen Symptome gezeigt, rätselhaft...
Aber egal, denn jetzt läuft sie zwar wieder, aber leider ist das alte "5000U/min-Problem" wieder da. Ein Leistungsloch würde ich ja noch tolerieren, aber sie ruckelt ab 4000U/min deutlich und geht bei etwa 5000U/min abrupt in den Schiebebetrieb über, erst zurück bei 4000U/min gehts wieder normal. Ich hab eigentlich alle Massnahmen durch, einschließlich Johannes' Vorgehen aus seiner FAQ.
Vllt. hat noch jemand eine Idee?

Unabhängig davon hatte ich schon länger vor, den Mikuni TM40 einzubauen, und damit bin ich beim eigentlichen Problem:
Der TÜV-Mensch, ein sehr fachkundiger und aufgeschlossener Vertreter seiner Zunft, sagte mir heute, dass er für den Mikuni ein Abgasgutachten benötige, da EZ nach 1970 ist. Damals wurde die AU eingeführt und alle nachträglichen Umbauten erforderten ein Gutachten. Aber hier im Forum und auch anderswo habe ich gelesen, dass eine Eintragung bei Motorrädern bis EZ'89 kein Problem sei.
Frage ist also: Irrt mein TÜV-Mensch ODER ist ein solches Gutachten zu bekommen (Choice?) ODER habt ihr zahlreichen Mikuni-Fahrer hier im Forum irgendeinen Trick angewendet?
Für Hinweise wäre ich dankbar, denn der TM ist bestellt und ich werde ihn auch fahren, möchte das aber möglichst auf legalem Wege, d.h. mit Eintragung tun.
Was sagt ihr?

Grüße aus MUC
Jörg

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Re: Mikuni Abgasgutachten TÜV? 30 Jul 2010 06:54 #42856

1970? Ist das ein Schreibfehler?
Die generelle Untersuchung des Abgasverhaltens wurde erst 1989 für Motorräder eingeführt und wird entsprechend auch erst für Motorräder nach diesem Baujahr geprüft.
Der einzuhaltende Wert (4,5% CO) ist mit einem MIKUNI locker zu schaffen, denn damit läuft die Kiste schlechter als mit den anzustrebenden 3% CO.

Bei einem verständigen und sachkundigen TÜV-Mann hat noch nie ein XBR-Fahrer mit einer XBR bis 1989 und MIKUNI ein Abgasgutachten vorlegen müssen. ;-)
Ein solches zu erstellen, ist wirtschaftlich nicht sinnvoll.

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Re: Mikuni Abgasgutachten TÜV? 30 Jul 2010 10:13 #42857

Je nachdem, wie das erste Gespräch gelaufen ist, kannst Du vielleicht nochmal hingehen oder es ist wahrscheinlich besser woanders nett nachzufragen, dann merkst Du schnell, ob dort die Möglichkeit ohne grundsätzliche Erklärungen besteht den Krempel einzutragen.
Wenn Du nicht gerade den Michael Kohlhaas des 21. Jahrhunderts spielen willst,
macht es wenig Sinn, für andere Fortbildung zu betreiben und daür mit Aufwand irgendwelche Sachen rauszukopieren, wo dann irgendwas anderes nicht passen soll.
Ein wahrer Besserwisser weiß es einfach besser.

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Re: Mikuni Abgasgutachten TÜV? 30 Jul 2010 15:47 #42858

Ich dachte immer Mikunis werden nicht eingetragen sondern totgeschwiegen?

Mikuwas? Nene dat is aaaallleees orischinaaaal...

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Re: Mikuni Abgasgutachten TÜV? 30 Jul 2010 19:23 #42859

> **modderfreak schrieb:**
>
> Ich dachte immer Mikunis werden nicht eingetragen
> sondern totgeschwiegen?

"Frau Werwolf meint, des ghört so" :D

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