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THEMA:

Re: eine Frage der Geschwindigkeit 07 Aug 2009 06:25 #37550

Bei der XBR klappt der Ständer doch sebsttätig ein mit Hilfe der 2 Federn, oder?
Da scheint ja was nicht i.O zu sein....

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Re: eine Frage der Geschwindigkeit 07 Aug 2009 08:52 #37552

Es muß nicht immer gleich sofort etwas nicht i.O. sein.

85 und evtl 86 hat serienmäßig einen Seitenständer der nicht einklappt. Er wurde zwar meist im Rahmen einer Rückrufaktion gegen das Nachfolgemodell ausgetauscht, da der Tüv das eigentlich so wollte, aber ein richtig originale hat den nicht einklappenden SS.
Ein wahrer Besserwisser weiß es einfach besser.

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Re: eine Frage der Geschwindigkeit 07 Aug 2009 12:06 #37558

Seiten-/Hauptständer
61StVZO // 93/31 EWG
Ohne geht´s nicht!

- ein Seitenständer und/oder ein Hauptständer muss vorhanden sein
- ein Losfahren mit ausgeklapptem Ständer darf nicht möglich sein
- der/die Ständer muss/müssen sicher fixiert werden - i.d.R. mittels zweier Federn oder eine Feder in Verb. mit einer Halteklammer oder eine nachgewiesen haltbare Feder (10000 Zyklen)
Spiegel


Mein kenntnisstand.....

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Dein Kenntnisstand ist halt nicht ganz vollständig 07 Aug 2009 13:40 #37560

Es reicht nicht immer aus sich einfach mal eine aktuell gültige Rechtsvorschrift zu ergoogeln und das als Kenntnisstand darzustellen.
Der größte Teil der EG Richtlinien mußte erst in nationales Recht übernommen werden. Für die 93/31 EWG gab es sogar eine Übergangsfrist bis 1995. Sie wurde aber 93 in nationales Recht übernommen. Eshat aber auch davor mehrfache Änderungen gegeben.
Jetzt ganz grob:
Der Hintergrund für die ursprüngliche Lösung der 85er xbr mit dem nicht einklappbaren Ständer ist, daß die damals gerade noch gültige Anforderung so lautete:
"Der SS mußte automatisch in die geschlossene bzw. Fahrtstellung nach hinten klappen".
Dieses haben aber auch die am Ständer angeschraubten Gummis erfüllt. Der Ständer mußte eigentlich dann später umgerüstet werden, aber das habe ich ja oben schon geschrieben.
Ein wahrer Besserwisser weiß es einfach besser.

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Re: eine Frage der Geschwindigkeit 07 Aug 2009 13:45 #37561

"Es reicht nicht immer aus sich einfach mal eine aktuell gültige Rechtsvorschrift zu ergoogeln und das als Kenntnisstand darzustellen."

Doch das reicht! Man hat dann halt seinen eigenen Kenntnisstand und ignoriert Deine guten und richtigen Erklärungen.

"Living is easy with eyes closed misunderstanding all you see"

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Re: eine Frage der Geschwindigkeit 07 Aug 2009 14:20 #37562

Ach das erinnert mich noch an die Kontaktlösung meiner XT, da war doch so ein kleiner Knopf am Ständeranschlag der mir beim Gang einlegen den Motor abgewürgt hat. War sehr ungeschickt beim Kette ölen wenn man alleine war.

André

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Re: eine Frage der Geschwindigkeit 08 Aug 2009 11:16 #37583

Also, die EG Richtlinie regelt eine absoluten Mindeststandard. Die Übergangsfrist damals hing auch mit dem Passus zusammen dass die Städerthematik nicht ein Verkaufshindernis für ein Land der EG sein durfte. Stärker in jedem Falle sind, wenn strenger nationale Normen, z.B. die STVO.
Und nun kommt die Gretchenfrage : Hat der TÜV das nun beim Erteilen der ABE für diese Motorräder den nicht"gesicherten SS" für i.O. erklärt oder hat er Nachrüstunjg auf selbsteinklappend oder Motorkillschalter am Ständer gefordert? Was steht nun genau in der ABE?

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Re: eine Frage der Geschwindigkeit 08 Aug 2009 15:02 #37587

Laß doch besser das Zusammenmauscheln von zwar grundsätzlich richtigen Sachen und die dann in einen falschen Zusammenhang zusammenzustellen.
In diesem Fall handelte es sich übrigens noch um eine EWG- Richtlinie und die setzten zwar einen gewollten Mideststandard und sollen auch zB Handels- und Wettbewerbsbarrieren innerhalb der EWG "reduzieren".
Übergangsfristen sind dann aber dafür da sowohl EWG- Richtlinien als auch EG Richtlinien entsprechend der Verfassung des jeweiligen Landes dann in nationales Recht umzusetzen. Einige Länder brauchen dafür etwas länger.

Deine Gretchenfrage ist oben doch schon beantwortet
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Re: eine Frage der Geschwindigkeit 08 Aug 2009 22:20 #37590

Die Gretchenfrage war, ob es denn möglich ist, dass der Ständer nicht von selbst einklappt. Ja, das ist möglich, wenn der Ständer nicht umgerüstet wurde oder die Reibung am Gelenk so hoch ist, dass die Federkraft nicht zum Einklappen reicht. Um diese Frage zu beantworten, kann man noch so viele Vorschriften und deren Ausnahmen zitieren und kommt doch nicht zu einem Ergebnis!

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