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Eintragungen, TÜV 01 Jan 1970 01:00 #5952

Moinmoin,

ich will in ein paar Tagen mit der Xbär zum TÜV. Ist eh fällig und LSL-Lenker sowie Stahlflex müssen begutachtet werden (ohne ABE).

Frage: Kann man den Lenker wechselweise/alternativ zu den Originalteilen eintragen lassen, so dass sich weitere Besuche erübrigen, wenn man zwischendurch mal wieder mit den Stummeln fahren möchte?

Die XBR, Bj. 85 hat zudem die Soziusabdeckung noch nach damals üblichen Regeln eingetragen. Also wenn Abdeckung montiert, dann Abbau der Soziusfussrasten zwingend vorgegeben. An der 89er VFR eines Freundes ist das nicht in den Papieren vermerkt. Kann ich diesen Unsinn streichen lassen?

Hat von Euch jemand die Eintragungen in dieser Art und kann mir ne Kopie vom Brief scannen?

Mit Dank vorweg
und freundlichem bub

Stephan ;)

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Re: Eintragungen, TÜV 01 Jan 1970 01:00 #5953

  • Robert
  • Roberts Avatar
Habe auch einen SB-Lenker und wenn ich nicht falsch liege heisst es entweder/oder. Also, wenn SB Lenker eingetragen ist, dann muss er auch drauf sein.

bbub bub

Robert

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Re: Eintragungen, TÜV 01 Jan 1970 01:00 #5954

  • Peter_mit_XBär
  • Peter_mit_XBärs Avatar
hi@all:
das mit der Eintragung sieht Robert richtig. Bei Teilen ohne ABE, dafür aber mit TÜV_Mustergutachten prüft der Prüfer ja nicht das Teil ( das ist ja im Gutachten schon geschehen ) sondern eben den korrekten Anbau. Und das wäre ja vielleicht nicht mehr gewährleistet, wenn der Besitzer öfters wechselt.
bub bub, Peter

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Re: Eintragungen, TÜV 01 Jan 1970 01:00 #5955

Soweit klar, Peter & Robert.
Aber genau darauf zielt ja meine Frage: Diese Lenker (beispielsweise) wurden noch vor einiger Zeit ausschliesslich mit Teilegutachten und der Verpflichtung zur Vorführung /Eintragung angeboten. Diegleichen Teile gibt es heutzutage mit ABE. Da haben sich ja nicht die Zubehörteile verändert sondern lediglich die Bestimmungen für den regelkonformen Betrieb derselben.

Es müsste doch nun für die nach altem Muster vertriebenen Teile die Möglichkeit geben, das alternativ eintragen zu lassen. Denn wo zum Teufel ist der Unterschied - die ABE schützt genauso wenig vor unsachgemäßem Einbau. Und die damit vertriebenen Teile können quasi automatisch alternativ betrieben werden.

Eine Alternative zu meinem Wunsch hat der Gesetzgeber uns gelassen:
Nachweis über die Erlaubnis/die Genehmigung/das Teilegutachten gem. § 19 Abs. 4 Satz 1 StVZO" mit Bestätigung des ordnungsgemässen Anbaus gem. § 39 Abs. 3 StVZO. Diese Bescheinigung hat man dann zusammen mit den anderen Papieren mitzuführen. Solange das Fahrzeug nicht wegen Um- oder Neuanmeldung "zum Amt" muss, braucht man die Eintragung nicht vorzunehmen.

Das bedeutet im Klartext: Wenn meine Karre ganzjährig zugelassen bleibt - und das bleibt sie - kann ich 20 Jahre lang mit dem TÜV-Schrieb in der Tasche rumfahren. Oder eben alternativ original und den LSL samt Schrieb solange wegpacken... Blöde Lösung, aber statthaft. Netter wäre ne anständige alternative Eintragung.

Wäre nur klasse, wenn ich jemanden fände, der das schonmal durchgezogen hat.

Suchende Grüße,

Stephan

(bub bub... ;)

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Re: Eintragungen, TÜV 01 Jan 1970 01:00 #5957

  • Robert
  • Roberts Avatar
Hallo Stephan,

ich denke, Peter wird mir zustimmen:

wenn du einmal den SB-Lenker dran hast, wirst du ihn nie wieder runterbauen ;-)

also is die Diskussion eigentlich obsolet :-)

bub bub

Robert

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Re: Eintragungen, TÜV 01 Jan 1970 01:00 #5958

Robert - der ist schon lange drauf und Du hast schon recht. Werde aber dennoch einen vernünftigen Eintrag basteln... wozu diese altdeutsche Kinderkacke?
Fussrasten abbauen wenn Soziushutze angebaut wird - das tut doch richtig weh, sowas ;)

Habe den Tip bekommen, mal eine Einzelabnahme nach §21ff STVZO zu versuchen, und zwar unter unter Hinweis auf die gelockerten europäischen Bestimmungen / Standards (§21b), die hier in D ja auch anzuerkennen sind.
Vielleicht eine gute Idee.
Wer kann was zu den potentiellen Kosten sagen?

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Re: Eintragungen, TÜV 01 Jan 1970 01:00 #6043

War heute in Hannover beim TÜV. HU kein Thema, eh klar.

Eintragung der Spiegler-Stahlflex und des LSL-Lenkers trotz der Teilegutachten umgangen. Er hat mir zwei separate Anbau-Gutachten erstellt, in denen explizit drinsteht, dass Eintragung in den Brief nicht vorgenommen werden muss (nach §19. 3). Ist wie ne ABE zum Mitschleppen.

D.h., man muss einfach nur die Papiere mitnehmen, die dem Ist-Zustand des Moppeds entsprechen. Selbst bei Ummeldung usw. muss das NICHT in die Papiere eingetragen werden, normalerweise wäre das dann aber fällig.
So könnte man jetzt jederzeit auch den Originallenker mit der Spiegler kombiniert fahren. Kosten = 30Öre für beide Gutachten zusammen, 31 Öre für die HU. Klasse, bin zufrieden.

bub bub
Stephan

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