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Vereinfachte Zulassungsvorschriften 08 Dez 2006 21:11 #24877

Hallo,
das könnte von Interesse sein:

Vereinfachte Zulassungsvorschriften ab 01.03.2007

www.kfz-auskunft.de/info/kfz-zulassung2007.html

MfG JB

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Re: Vereinfachte Zulassungsvorschriften 10 Dez 2006 21:08 #24881

Der Haken ist vermutlich was nicht in den Pressemitteilungen steht:

Wenn man sen Mopped länger als 7 Jahre nicht angemeldet hat da wird der KBA Eintrag gelöscht.
Ob und wie man das Teil dann wieder angemeldet bekommt ist mir unklar dazu ist auch nichts herauszufinden...

mit freundlichen bub bub bub
Johannes

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Re: Vereinfachte Zulassungsvorschriften 11 Dez 2006 07:44 #24882

  • dieter
  • dieters Avatar
ich habe gerade eine xbr gekauft, die zwar zugelassen, aber dafür 1997 zum
letzten Mal beim TÜV war. In dieser Zeit stand das Teil zugelassen und versichert in der Garage ! Was passiert eigentlich , wenn ich jetzt zum TÜV fahre ?

Dieter

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Re: Vereinfachte Zulassungsvorschriften 11 Dez 2006 08:06 #24883

du musst alle tüv-prüfungen seit dem zahlen, nicht nur die aktuelle!

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Re: Vereinfachte Zulassungsvorschriften 11 Dez 2006 17:22 #24884

ich möchte das nicht anzweifeln choice, aber bist du dir ganz sicher? Ich würde nochmal bei den entsprechenden stellen nachfragen.

Gruß

Jörg

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Re: Vereinfachte Zulassungsvorschriften 11 Dez 2006 17:50 #24885

Hm, muss ich dann auch alle Prüfungen machen? Also hinfahren, prüfen lassen, Papperl für 1999 drauf, vorne raus, hinten wieder rein, prüfen lassen, Papperl für 2001 drauf, vorne raus, ...

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Re: Vereinfachte Zulassungsvorschriften 11 Dez 2006 18:04 #24886

Fragen beim TÜV/Dekraler oder besser Honda Händler des Vertrauens schadet nicht.
Der Ermessenspielraum der Jungs ist immer noch erheblich.

Theoretsch können sie aus meiner Sicht auch eine Vollabnahme machen...
Dann würde es wieder lohnen bis März zu warten

Erzähl mal wies ausging.....

mit freundlichen bub bub bub
Johannes

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Re: Vereinfachte Zulassungsvorschriften 11 Dez 2006 18:32 #24887

Choice hör doch mal auf zu Lachen und sei doch nicht so gemein!

Wenn sie noch angemeldet ist holt man sich einen Termin beim Tüv und hat dann selbst auf der direkten Fahrt zum TÜV keine Probleme.
Wenn nicht angemeldet, aber Kennzeichen aus dem gleichen Kreis oder Nachbarkreis noch vorhanden, kann eine Fahrt ohne Umweg mit ausgefüllter Doppelkarte mit Umweg über TÜV zur Zulassungsstelle erfolgen. Sicherheitshalber Termine holen.
Und bezahlen braucht man zB in Niedersachsen nur einmal, bekommt bei bis 23 Monate überfällig einen normalen weitergerechneten Termin. Wenn der letzte Termin mehr als 23 Monate überzogen ist sofort 2 Jahre. Es gibt je nach Bundesland aber auch Regelungen, aber vollen Tarif für drei oder mehr Überziehungszeiträume nicht.

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Re: Vereinfachte Zulassungsvorschriften 11 Dez 2006 19:22 #24888

  • falco
  • falcos Avatar
Das mit dem KBA gibt mir zu denken - sollte ich meine seit 10 Jahren abgemeldete XBR noch mit Paragr.21 vor dem 1.3. zulassen?

Gruss Falco

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Re: Vereinfachte Zulassungsvorschriften 11 Dez 2006 22:18 #24889

Man muß nur 1x TÜV zahlen.
Mein Kumpel beim TÜV wußte nix von der "nach 7 Jahren gelöscht" Sache.

bub bub

Robert

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Re: Vereinfachte Zulassungsvorschriften 11 Dez 2006 22:25 #24890

das mit dem tüv bezahlen ist leider nicht einheitlich geregelt, denn mein kumpel beim tüv würde mich nicht übers ohr hauen, wenn er irgendwie könnte. leider hatte ich den fall schon öfter mal.
das war also kein scherz!

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Re: Vereinfachte Zulassungsvorschriften 12 Dez 2006 12:43 #24892

Es gibt reiche und arme Prüfer.

Gruß

Jörg

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Re: Vereinfachte Zulassungsvorschriften 13 Dez 2006 08:53 #24894

...reich und arm an Geist oder an was, Jörg? ;-)

Seitenthema zum TÜv: Meine XL hat grad 2 Jahre TÜV bekommen, obwohl seit Juni TÜV abgelaufen und abgemeldet. Hätte eigentlich nur 1,5 Jahre bekommen, aber der Mopedhändler meinte, wenn er den ungültig gestempelten Fz-Schein "verschwinden lässt, gibt der TÜV-Mensch (nicht dekra) üblicherweise 2 jahre, was auch geklappt hat. spannend wirds noch mal beim zulassen, da muss ich ja beides vorlegen: 2 Jahre TÜV -Zettel und alten schein.

Wegen Löschung KBA:
Müsste man mal gucken, was mit Maschinen ist die bislang keinen KBA eintrag hatten (gebrauchte Importe oder so).

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Re: Vereinfachte Zulassungsvorschriften 12 Jan 2007 08:56 #24995

  • dieter
  • dieters Avatar
hallo,

es ist vollbracht. ich habe meine Neuerwerbung dem TÜV vorgeführt. plakette für
1 ( einen ! ) Monat ! erhalten, dann muss ich wieder hin, um die Plakette für 2 Jahre abzuholen.

Ob dies nun Ermessensspielraum war, weiss ich nicht. Gebührenschneider-
spielraum ist es in jedem Fall. den tieferen Sinn dieser Massnahme konnte mir
auch der TÜV-mensch nicht erklären.

dieter

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Re: Vereinfachte Zulassungsvorschriften 12 Jan 2007 11:43 #24998

  • klaus der Bär
  • klaus der Bärs Avatar
Hallo Dieter, warum hast du nicht nach der abgeschlossenen Tüvprüfung nicht gleich eine zweite angehängt um 2 Jahre Tüv zu bekommen. Dann häste nicht nochmal hingemust und einen Fehler hätte der Prüfer auch nicht finden können.
Oder geht so was nicht?

Grüße
Klaus

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Re: Vereinfachte Zulassungsvorschriften 12 Jan 2007 22:57 #25002

  • Ursus
  • Ursuss Avatar
Habe grad nen TÜV-Kumpel gefragt.
Alle Fahrzeuge, die länger als 7 Jahre abgemeldet waren müssen/können wie gehabt über §21 ("Vollgutachten") in Betrieb genommen werden, da sie erst nach 7 Jahren gestrichen werden.
Ich frag mich nur, was mir den Teilen, is, die z.B. 4 Jahre abgemeldet sind, also im Register gelöst und nun weder in Betrieb genommen werden können mit einfacher HU. Werden die dann automatisch "entlöscht"?



Nachricht bearbeitet (01-16-07 22:57)

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