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Amtsschimmel oder störriger Esel? 12 Jun 2006 15:52 #22858

Das Strassenverkehrsamt macht mir Schwierigkeiten! Hab `versucht ne XBR von einem Kumpel der zur Zeit "verreißt" ist, wieder zuzulassen. Da die Versicherung abgelaufen war, ist das Teil zwangsentstempelt worden. (Er war ja nicht da). Ich hab das alte Nummernschild, den Brief,TÜV-Bericht den Schrieb über die Entstempelung und die eidesstattliche Versicherung, dass der Fahrzeugschein verloren ist. Jetzt bekomme ich vom alten Strassenverkehrsamt (wo das Teil zuletzt angemeldet war) keine Abmeldebestätigung noch vom hiesigen eine Anmeldung. Kennt jemand eine Lösung?

Nix bubbubbub

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Re: Amtsschimmel oder störriger Esel? 12 Jun 2006 17:18 #22859

Hallo Klaus,

was hat das Amt denn gesagt, warum sie dir die Abmeldung verweigern? Ebenso müssen sie dir Auskunft darüber geben, was du zur Abmeldung noch vorlegen musst. Falls die Person hinter dem Schalter zu keiner Auskunft bereit ist oder zickig wird, hilft es oft Wunder sich den Namen des Beamten geben zu lassen und mal nachzufragen, ob denn der Vorgesetzte gerade zu sprechen ist.

Gruß

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Re: Amtsschimmel oder störriger Esel? 12 Jun 2006 17:19 #22860

Wende Dich ans zuständige Regierungspräsidium. Oder aber lasse Dir die Verweigerung schriftlich bestätigen mit dem Hinweis das sie unter Umständen eine Amtshaftung übernehmen müssen wenn es nicht gerechtfertigt ist. Meist hilft das. Sag Du brauchst das Fahrzeug um deiner Arbeit nachgehen zu können.
(dann kann man evtl. einen Schadensersatz hoch ansetzen und sowas fürchten Behörden :-))

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Re: Amtsschimmel oder störriger Esel? 12 Jun 2006 17:33 #22861

Das Problem ist: Dieburg (Hessen) stellt keine Abmeldungsbestätigung aus ohne den KFZ-Schein trotz eidesstattlicher Versicherung des Verlustes.! Rheinland-Pfalz meldet nicht an ohne Abmelde-Bestätigung.

Bubschwitzschei!

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Re: Amtsschimmel oder störriger Esel? 12 Jun 2006 22:11 #22866

So wie es aussieht ist das seit dem 1.10.05 neu geregelt. Da wird der Fahrzeugschein nicht mehr einbehalten sondern die Abmeldung dort vermerkt. Eine Abmeldemestätigung entfällt.
Bei Wiederzulassung gibt es die Zulassungsbescheinigung Teil I & II

Wenn das Fahrzeug aus dem gleichen Zulassungsbereich kommt darf es kein Problem geben da es in der EDV vermerkt ist. Die Zulassungsbehörde kann aber bei der anderen auswärtigen Zulassungsbehörde anfragen und wenn die z.B. die Zwangsabmeldung bestätigen sollte es auch keine Probleme geben.

Die Zualssungsbehörde muss Dir auch sagen können wie Du vorgehen mußt. Das nennt man im Amtsdeutsch Abhilfe schaffen oder so. Und denke immer daran das die Jungs deine Angestellten sind (Steuern) aber trotzdem höflich bleiben.

Ups hab mich verlesen. Du kommst aus Duiburg. Ich hatte Duisburg "NRW" gelesen. Da hätte ich Dir schnell helfen können da ich einige im Stadtrat und den OB kenne.



Nachricht bearbeitet (06-12-06 22:19)

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Re: Amtsschimmel oder störriger Esel? 12 Jun 2006 22:47 #22868

  • Gunther
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Hallo Klaus

Klar.
Kaufvertrag mit Namen und Unterschrift des Vorbesitzers und der Anmerkung das der Brief wg. des "Umzuges" verlorengegangen ist. Brief neu aufbieten lassen und mal beim Tüv vorbeischauen zwecks Vollabnahme. Ist zwar ein wenig teurer, spart aber Streß, da der Verwaltungsvorgang eindeutiger ist.

Fahr mal auf ein gutes Moppedtreffen und unterhalte dich mal mit den richtigen Leuten am Lagerfeuer nach dem 10. Bier...

Gruß
Gunther

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Re: Amtsschimmel oder störriger Esel? 13 Jun 2006 00:05 #22875

Hallo Klaus,

polizeiliche Verlustmeldung ersetzt bei uns den Fahrzeugschein, d.h. nach altem Muster - die neue Variante seit 01.10. hatte ich noch nicht am Start.

Mit welcher Begründung wird Dir denn die Abmeldebescheinigung verweigert? Abgemeldet ist sie ja wohl bereits, durchs amtl. Stempelkratzen. Kann es sein, daß da noch Rechnungen offen sind (z.B. Steuern) bzw. der Vorgang der Zwangsstillegung "irgendwie" noch nicht offiziell abgeschlossen ist?

Daß das anderer Amt die im Brief anscheinend noch zugelassene Karre nicht zulassen will, ist klar. Hast Du mit den jetzt vorhandenen Papieren einfach mal eine Ummeldung versucht?

Ferner: Brief gleich Besitz. => Wer Brief und Fahrzeug vorweist, kann ab-, ummelden und zulassen. Kaufverträge etc. sind hier bisher nicht vorzulegen. Lediglich die Zulassung auf eine andere Person erfordert schriftl. Vollmacht derselben sowie deren Personalausweis oder ersatzweise Paß und Meldebscheinigung.

Mehr gibt es dazu afaik nicht zu sagen. Vollabnahme ist Unsinn, Du hast ja den Brief - und außerdem ließe der sich vor Ablauf der Fristen auch so ersetzen.

Frage nach der Begründung der Verweigerung der offiziellen Abmeldung und wie Du das Problem bedienen kannst. Ein sachliches aber durchaus bestimmtes Gespräch mit Vorgesetzten macht DANACH durchaus Sinn, falls unnötig rumgezickt wird. Stimme Hans zu, damit habe ich auch gute Erfahrungen gemacht.


bub bub
Stephan

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