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Reifengrösse 10 Feb 2004 09:39 #9564

  • Bernd
  • Bernds Avatar Autor
Hallo,
hab noch nen neuen Bridgestone-Reifen 90/90-18 51H der von den Abmessungen vorn an die XBR/GB500 passen müsste (90/90-18 51S). Sieht bloss optisch sehr superbikemaessig aus, d.h. viel flacher und irgendwie breiter: Kann/ darf man mit sowas fahren und muss dann aufs Hinterrrad auch ein H-Reifen?
Gruesse -- Bernd

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Re: Reifengrösse 10 Feb 2004 16:56 #9577

  • Harri
  • Harris Avatar Autor
Kannst Du, aber darfst Du in Deutschland nur auf abgesperrtem Gelände.

Reifen werden wie folgt beschriftet:
Laufflächenbreite in mm/Reifenhöhe in Prozent- Felgendurchmesser in Zoll Tragfähigkeitsindex Geschwindigkeitsklasse
Also Dein Reifen ist per Def. 90mm breit und 81mm hoch hat einen sehr niedrigen Tragfähigkeitsindex von 51 und darf weil H bis 210 Km/h.
XBR 100 mm breit und 90 mm hoch hat einen höheren Tragfähigkeitsindex von 56 und braucht mindestens S (Reifen die bis 180 Km/h zugelassen sind)

Die XBR hat keine Markenbindung, das heißt Du darfst jede Marke fahren (ob sinnvoll oder nicht, soll nicht diskutiert werden).
Geschwindigkeitsklasse bei einer XBR ist nicht das Problem.
Falsche Reifengröße und Tragfähigkeitsindex sind die Probleme. Jemand zu finden der Dir eine Größe drüber einträgt ist selten ein Problem.
Eine drunter schon mehr. Richtiges Problem ist die geforderte Tragfähigkeit von 56 und da wird Dir in der Regel kein seriöser Prüfer helfen können.
Vielleicht hilft da nur noch ein Techtel mit der Tochter des Prüfers.
Viel Spaß und Gruß Harri

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Re: Reifengrösse 12 Feb 2004 10:13 #9610

  • Bernd
  • Bernds Avatar Autor
Hallo Harri,
die Clubbi hat Traglast vorn nur 51S und hinten 61S, dürfte demnach mit dem 90/90-18 51H vorne keine Probleme geben oder muss man dann immer mit 210 durch die Lande :-) ?
Eintragung ändern wollte ich auf keinen Fall, wobei ich den interessanten Aspekt mit der Tochter des Prüfers nochmal überdenken muss...
Gruesse - - Bernd

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Re: Reifengrösse 12 Feb 2004 19:19 #9617

  • Harri
  • Harris Avatar Autor
Vorweg ich will keinen 90/90er Reifen fahren. Und es geht nicht darum, was wer auf welchem Weg (Tochter, schwarze Schafe hat es auch schon gegeben,) auch immer eingetragen bekommen hat.
Meine beiden XBRs haben 56 als Traglastindex für Vorne eingetragen und das Unterschreiten des werksseitig in der Fahrzeug ABE vorgegebenen Wertes würde den Prüfer normalerweise im Falle eines Unfalls zu entsprechenden Erklärungen zwingen. Das mit der 90/90 auf der Clubman wußte ich nicht.
Das ein H Reifen auf einem Fahrzeug mit eingetragenem S- Reifen gefahren werden darf, darüber brauchen wir wohl auch nicht zu sprechen
Jetzt begebe mich jetzt auf schwammiges Terrain weil ich zu wenig von den tech Daten der Clubmans kenne.
Ich habe gerade im Manual hier gelesen, daß die Clubman 90/90 als Reifengröße eingetragen hat. Normalerweise könnte man dann in Analogie des nahezu identischen übrigen Fahrwerk vielleicht versuchen einen Eintrag zu begründen. Eine Tachoangleichung wäre fällig, wenn die vorgegebenen Toleranzen überschritten wäre. Das wäre dann bei Verwendung der entsprechenden Clubmanteile problemlos möglich oder auch nach Angleichung egal wie, durch Nachweis einer Bescheinigung eines autorisiertenTachodienstes. Sie würde dann falls erforderlich bei einem wahlweise Eintrag irgendwie so aussehen.
Ziff20 WAHLW 90/90-18 51S in Verbind. m. Tachoangl. xyz.
Der nächste Fallstrick könnte sein, daß die Clubman möglicherweise ein niedrigeres Zul. Gesamtgewicht hat. Ich gehe jetzt einfach davon aus. Dann wäre bei der XBR evtl eine Ablastung fällig vielleicht auch mit Streichung eines Sitplatzes.
Wenn jetzt keine weiteren Fahrwerksunterschiede zwischen Clubman und XBR mehr bestehen, kann man über die Lande ziehen und fragen wer und wer wie willig ist. Entscheidend ist, solange es keine Freigabe ab Werk gibt, kann er, muß er aber nicht und das muß man auch akzeptieren. Manche Prüfer sagen dann: "Mache ich nicht, warum soll ich irgendein Risiko eingehen". Andere sagen: "Mache ich unter folgender Bedingung" oder auch "Klar mache ich sofort".

Ich weiß jetzt eben nicht, ob die Clubmann weniger Zul GesGew oder einen Zweiten Sizplatz in der werkseitigen ABE hat. Wenn jemand eine seitens des materials eintragungsfähige 2Mann-Bank auf der Clubman eingetragen haben will, dann wäre der umgekehrte Weg für Ihn der gängige.
Gruß Harri

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Re: Reifengrösse 12 Feb 2004 21:20 #9619

Die Clubbi ist afaik für Solisten, Soziusumbau ist machbar.

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Re: Reifengrösse 12 Feb 2004 21:59 #9620

  • Harri
  • Harris Avatar Autor
Ich verspreche, das ich wirklich keinen 90/90er fahren will
Nur Interessehalber, Welches Zul GesGew hat die Clubman überhaupt, gibt es weitere Unterschiede seitens des Fahrwerks.
Hat die Clubman eine eigene ABE oder läuft Sie als modifizierte Version auf der ABE der XBR. Oder hat man überhaupt keine ABE erstellt. Die Nummer müßte auf der S.4 im Original Brief stehen.
Kann mir sonst die ABE Nr der XBR sagen.
Bei den Abschriften meiner Ersatzbriefe ist stille Post raus gekommen, alleine 3 Fehler.
Gruß Harri

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Re: Reifengrösse 12 Feb 2004 22:05 #9621

  • choice
  • choices Avatar Autor
xbr und clubby sind alles nur nicht identisch! weder rahmen noch gabel sind gleich. es werden nur einige identteile verwendet.
gruss
choice

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Re: Reifengrösse 13 Feb 2004 23:35 #9629

  • Richard P
  • Richard Ps Avatar Autor
@harri
Zul GesGew hat die Clubman ist laut FzB meine als Graue nach D eingeführte Clubbis 129 kg (Leergewicht 177 bzw Zul. Gesamtgewicht 306 kg) ist aber anderswo auch als 139kg genannt sfIw.

Peer-Ole H. weiss von die Unterscheid seitens des Heckteil des Clubbi-Fahrwerks gegen XBR und was eventuel verstärkt soll müssen wenn der Prüfmeister wirklich streng ist.

Übrigens der ABE-Sektion s4 in meine FzB ist auch ganz lehr :-)

Richard Pade, Kopenhagen, DK

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Re: Reifengrösse 14 Feb 2004 03:10 #9631

  • Harri
  • Harris Avatar Autor
Meine Erfahrungen bezüglich Eintragungen aus meiner früheren Auto umbauwütigen Zeit vorallen mit 2 willigen Prüfern waren nicht immer negativ. Wenn man in der Entstehungsphase eines nicht Standard -Projektes bei Fragen gut vorbereitet war, kamen dann zwar teilweise nervige Bedingungen, aber es kamen wenigstens welche, über die man diskutieren konnte. Viel schlimmer war immer "Mache ich grundsätzlich nicht ohne Gutachten" oder "Was soll denn das".
@ Richard
Dank fürs nachschauen
(bei einer Grauen aus der Zeit hast Du in der Regel keinen originalen gedruckten deutschen "Werksbrief". Der nachträglich von einem Straßenverkehrsamt ausgefüllte Blankobrief, wäre eine Erklärung für die fehlende ABE auf S4 . Die unterschiedlichen Gewichtsangaben, können durch unterschiedlichen Quellen oder auch durch falsches Abschreiben entstehen. Meine XBR hat laut 3. Brief nur 174 KM/h als Höchstgeschwindigkeitseintrag, ich würde aber nie wagen das abgeschlossene Ergebnis eines deutschen Amtsvorganges anzuzweifeln.

so vom mir aus noch Tragfähigkeitsindices
51 gleich 195 Kg
56 gleich 224 Kg

Aus die Maus
und Gruß Harri

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Re: Reifengrösse 14 Feb 2004 12:28 #9635

  • Richard P
  • Richard Ps Avatar Autor
@Harri

Nein, von ein deutschen "Werksbrief" hätte Ich nichts gesehen, sonst war der Dokumentation und alles ziemlich original und komplette wenn Ich meine Clubbi bei Volker in Minden abgeholt hätte.

Glücklicherweise machen die Dänische behörden keine so grosse Sorrgen wie wahrscheinlich seine deutche kollegen. ZB eine ABE oder sondergutachten von Teile wie Bremsscheiben von eine schwestermodell kommt hier nicht in Frage. Aber denn weiss man aber auch nicht genau welche von solche Detailänderungen beim Prüfung passieren will, weil es mehr subjektiv von der einzelne Prüfassistent gewertet wird. (Prüfung nur beim erste Registrierung und sonst nur bei wechsel des Eigentümers nach 5 Jahre).

Betr. Gewichtangaben beim Vergleich des US und D Prospekt des Clubbis sowie die Angaben des (halt nur fast identisches) Jap GB500TT im Prospekt sowie auf Hondas web-site bekommt man ganz verschiedenes Trockengewicht :-)

Eine "Goldene Regel" für die Tragfähigkeitsindices des Standardbereifung verschiedenes Mräder im Vergelich mit seine Max. Zul.Gewicht hätte Ich nie gefunden. Allles von 30 bis 80 pct. "Ubertragfähigkeit" sieht man. Für ein Mrad wie der Clubbi mit MaxZulGewicht 306kg sollte zwei Index 51-Reifen mit je Index 195kg ja eigentlich gut reichen, oder?

Richard Pade, CPH, DK

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Re: Reifengrösse 14 Feb 2004 15:24 #9637

  • Harri
  • Harris Avatar Autor
Ich glaube, das dieser Mono/Dialog langsam die Grenzen eines Forums überschreitet. Wenn ja, Bescheid sagen, eigentlich wollte ich gestern schon schluß machen, deshalb auch aus die Maus .
Bei einer "Grauen" ist seitens des Werkes eine Zulassung in einem anderen Land vorgesehen worden, also existiert, dann für das Fahrzeug auch kein entsprechender "WerksBrief" für Deutschland. In der Regel erfolgt für ein solches Fahrzeug eine Vorstellung bei einer Prüfbehörde, um zu überprüfen, ob landespezifische Vorschriften für Deutschland eingehalten sind. Das können zB sein: andere elektrische Beschaltungen
in Deutschland ist zB Das Fahren mit alleinigem Standlicht nicht erlaubt und in anderen Länder ist Standlicht als Standard
oder Sealed Beam Scheinwerfer ohne Streuschscheibe
oder falsch asymetrische Scheinwerfer
oder die Anordnung der Rückleuchten,
andere Abgasvorschriften
oder oder oder. Für häufig hier zugelassene Fahrzeuge existieren komplette Listen, die abgeprüft werden
Danach bekommst Du, wenn Du es selbst machst, praktisch eine Bescheinigung, daß Dein Fahrzeug in einem landeskonformen Zustand ist und auch die technischen Daten werden danach bei der Straßenverkehrsbehörde aus diesem Gutachten übernommen und in einen "Blanko Brief" übernommen. Das ist dann Dein Original Brief. Es hat dann halt seitens des Werkes/Generalimporteus kein "Werksbrief" bestanden" und die Historie Deines Fahrzeugs ist dann trotzdem komplett.
Die Trockengewichtangaben differieren in unterschiedlichen Ländern entweder durch landesspezifische An/umbauten oder viel wichtiger durch die unterschiedliche Befüllung mit Bertiebsmitteln wie Benzin, Öl, vielleicht irgendwann auch mal Luft in den Reifen.
Wie die für das Fahrzeug notwendigen Tragfähigkeitswerte berechnet werden, weiß ich auch nicht, aber es kann sein, daß zB auch fahrdynamisch erhöhte Achslasten (zB beim Bremsen) mitberechnet werden. Es scheint eine heilge Kuh zu sein. Auf jeden Fall erzeugt die Eintragung eines Reifens mit niedrigerem Traglastindex als werksseitig vorgegeben in der Regel einen größeren Überzeugungsnotstand.
Gruß Harald

www.kfztech.de/gast/manfred_scholz/mathe_am_reifen.htm
Das Beste an dieser Seite ist aber der Link im letzten Satz

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