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THEMA:

Umbau Comstarfelgen auf Speichenräder 04 Mär 2022 10:36 #69407

Servus zusammen,
ich habe an meiner XBR Bj. 85 die Comstarräder gegen Org. XBR Speichenräder getauscht. Als Pneu habe ich vo u. hi shinko E270 montiert. Der Dekra Mann fragt nun nach Unterlagen für die neuen Räder. Ich habe mit Honda gesprochen, die können/wollen nichts tun. Kann mir jemand in dieser Sache helfen?
Besten Dank im voraus, Mattu
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Umbau Comstarfelgen auf Speichenräder 04 Mär 2022 16:10 #69409

Hi
Geht es um die Räder oder die Reifen.
Die Räder sind doch Original ind müssen nicht eingetragen werden. Es gibt ja auch keinen Eintrag in den Papieren.
Gruss Ralf
Woanders is auch Scheiße

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Letzte Änderung: von xbrge.

Umbau Comstarfelgen auf Speichenräder 05 Mär 2022 06:25 #69410

Ja, das Problem rund um Räder und Reifen ist durchaus komplex. Mein Wissensstand ist folgender: Die relevanten Fahrzeugdaten können die Prüfstellen in ihren Unterlagen nachsehen. Diese sehr präzisen und ausführlichen technischen Daten und Beschreibungen bekommt der "Normal-Fahrende" aber nie zu Gesicht. Es geht um die Unterlagen zur Erlangung der Betriebserlaubnis (Homologation), die in den "TüV" Computern gebunkert sind. Ich gehe mit großer Sicherheit davon aus, dass dort auch die Radbauart verzeichnet ist. Daher gibt es auch im Fahrzeugschein den Unterschied zwischen einer XBR 500 und eben einer XBR 500 S (für Speiche).
Thema: Reifenfabrikatsbindung. Diese gibt es für die XBR 500-Modelle nicht! Woher ich das weiß? Ein TüV-Mitarbeiter hat mich mal genau in diese Unterlagen schauen lassen, als er nämlich nachschauen wollte, ob eine bestimmte Reifenkombination für meine XBR 500 S zugelassen ist. Warum er nachgeschaut hat? Bei Umschreibung auf neue (= EU) Papiere kommt es anscheinend dank Software-Automatisierung zu einem sehr unschönen Eintrag, häufig in abgekürzter Form: Dieser lautet: Reifenfabrikatsbindung gem. (=gemäß) Betriebserlaubnis beachten! Jetzt kommen offensichtlich einige Prüfer gerade auch rund um die Diskussion rund um die "Reifenfreigabe" vielleicht auf die Idee, nach einer solchen seitens des Herstellers zu fragen - und würden keine finden. Schauen sie ggf. in die Unterlagen zur Erlangung der Betriebserlaubnis, würden sie ggf. aber für eine XBR 500 finden, dass da gar keine Speichenräder sondern die sog. Comstar-Räder drin stehen. Eine Reifenfabrikatsbindung würden sie auch nicht finden!
Solange ein Reifen also die in den Unterlagen zu der Betriebserlaubnis passenden Abmessungen hat, darf er auf der XBR auch gefahren werden und ich behaupte sogar unsinnigerweise von verschiedenen Herstellern und dann sogar noch mit unterschiedlichen Profilarten. Geht es tatsächlich um die laut Betriebserlaubnis "richtige Radbauart" , so könnte es in der Tat ein Problem geben, auch wenn danach bisher nie jemand gefragt hat, weil die Räder ja prinzipiell auch tauschbar sind. Man müsste dann von Honda ggf. ein Schreiben erhalten, dass es seitens des Hersteller unbedenklich ist, dass man die jeweils andere Räderbauart auch fahren darf.
Ich habe bei meiner Solo XBR 500 S den vormals in den Eu-Papieren stehenden Passus bezüglich einer vermeintlichen Reifenfabrikatsbindung bei Umschreibung des Fahrzeugs auf meine Person bei der Zulassungsstelle austragen lassen, da er eben für unnötige Nachfragen sorgt. Auch bei einem noch zuzulassenden Gespann, in dessen erst EU-Papiere dieser für die XBR unsinnige Passus aufgenommen wurde, werde ich das austragen lassen nach der noch anstehenden TÜV-Abnahme, denn gerade für ein zum Gespann umgebautes Fahrzeug hat der nach wie vor als Hersteller eingetragene Produzent garantiert keine Reifenfabrikatsbindung vorsehen können.
Ich hoffe, ich habe mich einigermaßen verständlich ausgedrückt. Mit Hinweis auf die Homologationsunterlagen können sich manche Probleme also erst ergeben oder eben auch endgültig klären lassen. Vielleicht tun ja noch andere ihren Wissensstand kund. Ggf. kann die Lösung auch lauten, dass ein geneigter Prüfer nach Sichtung der Unterlagen für die XBR 500 und XBR 500S und den dort zu findenden Beschreibungen der Radbauart sagt: Ich mache ihnen für die Papiere einen "wahlweise" Eintrag, dann sind sie auf der sicheren Seite! Und bei beiden Radbauarten keine Reifenfabrikatsbindung.

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Umbau Comstarfelgen auf Speichenräder 05 Mär 2022 07:50 #69411

Hi
Eine XBR S hat nicht automatisch Speichenräder, das S bezieht sich nicht auf die Felgen.
Gruß Ralf
Woanders is auch Scheiße

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Umbau Comstarfelgen auf Speichenräder 05 Mär 2022 08:11 #69412

@xbrretter
Du hast jetzt viel geschrieben, dabei ist es ganz einfach und läßt sich kurz und knackig ausdrücken.
Zuständig für die Zulassung Speichenräder oder Comstar ist die Fahrzeug ABE. Wenn da der Passus "wahlweise" steht, dann kann man beide fahren.
Wenn nicht, dann ist hinter "PC 15" die nächste Stelle in der Fahrgestellnummer massgeblich. Steht da 5 oder 6 ist das Fahrzeug ab Werk mit Comstars ausgerüstet gewesen. Steht da 7 oder 8 ist das Fahrzeug mit Speichen ab Werk ausgerüstet gewesen.

Die montierten Shinkos haben eine vollkommen von der Serienbereifung abweichende Dimension, Das Schutzblech vorne ist ja schon deshalb nicht dran, da der Reifen zu groß ist und nicht durchgeht. Schon das ist Grund genug, diese Bereifung so abzulehnen, da die Stabilisierung der Gabeltauchrohre gänzlich fehlt. Von Tachoänderungen, Übersetzungsänderungen und damit geänderte Lautstärken kann man noch mehr anbringen.

Bei dem Rest muß man "ein bisschen zwischen den Zeilen lesen".
M. M. nach hat der Prüfer das Fahrzeug vollkommen zu recht nach Hause geschickt und statt dem Besitzer zu sagen, daß er so was nicht einträgt, wollte er das halt ein bisschen nett ausdrücken, wenn er als Vorraussetzung nach Papieren gefragt hat, (die es mit ganz ganz großer Wahrscheinlichkeit für sowas nicht gibt).
Ein wahrer Besserwisser weiß es einfach besser.

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Letzte Änderung: von Harri.

Umbau Comstarfelgen auf Speichenräder 05 Mär 2022 08:19 #69413

Hi
Eine XBR S hat nicht automatisch Speichenräder, das S bezieht sich nicht auf die Felgen.
Gruß Ralf

Schau mal in der Ersatzteilliste nach. Dort ist auf den ersten Seiten eine Aufstellung der Fahrgestellnummern und bei den Speichenräder /Comstars ist unmissverständlich die Verwendung bei welchem Modell aufgeführt.
Die xbr 500 (ohne S) hat in der Fahrgestellnummer an der 5. Stelle eine 5 (44 PS) oder eine 6 (27 PS) und immer nur Comstars
Die XBR 500 "S" hat an der 5 Stelle eine 7 (44 PS) oder 8 (27PS) in der Fahrgestellnummer und immer nur Speiche.
Ein wahrer Besserwisser weiß es einfach besser.

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Letzte Änderung: von Harri.

Umbau Comstarfelgen auf Speichenräder 05 Mär 2022 08:55 #69414

Und dann ist da noch die Sache mit der Reifenbauart.

Soweit mir bekannt ist, ist diese neben der Reifengröße auch von entscheidender Bedeutung. Da laut den Papieren Diagonalreifen vorgesehen sind muss eine Änderung auf Radialreifen, jedenfalls wenn deren Herstellungsdatum neuer als 2019 ist, eingetragen werden. Bis 2019 hat noch eine Freigabe des Reifenherstellers ausgereicht.

Diesen unsinnigen Umstand haben wir den Lobbyisten der TÜV-Mafia zu verdanken, damit haben sie sich eine neue Einnahmequelle generiert.
Die schönste Verbindung zweier Geraden ist eine Kurve

Gruß
Ronald

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Umbau Comstarfelgen auf Speichenräder 05 Mär 2022 09:19 #69415

Ja, ich freue mich immer wieder über einfache Klarstellungen. Ich frage jetzt aber mal einfach so: Wofür steht denn dann das "S", das es Honda wert war, eigens eine eigene Modellbezeichnung hinzuzufügen? Oder anders herum? Gibt es eine hier vom offiziellen Honda-Händler original ausgelieferte Honda XBR 500 S, die keine 7er oder 8er Nummer ab Werk hatte.
Was Harri zu den Reifen schrieb, das habe ich auch so vermutet und die Eintragungsfähigkeit wird sich ein berechtigter Prüfer sicherlich sehr genau überlegen. Wenn man aber über die FIN so eindeutig auf die in der ABE vermerkte Radbauart schließen kann, könnte es ja eben für "Tauschradfahrer" ohne wahlweise Eintrag streng genommen ein diesbezügliches Betriebserlaubnisproblem geben - nicht dass ich glaube, dass tatsächlich sehr viele um diesen eher grundsätzlichen Sachverhalt betroffen wären. Es interessiert mich einfach, auch diese Details rund um diesen tollen Einzylinder zu wissen und ich habe hier schon sehr viel Wissenswertes dazu gefunden. Besten Dank nochmals an dieser Stelle und auch den kürzlich gefundenen Hinweis bezüglich der Eigenheiten um die Kupplung von Harri fand ich wiedrum äußerst hilfreich. Kommt ganz sicher ins eigene Archiv.
Ich fahre übrigens eine Solo 1570er XBR 500 S mit originalem Seilzugmotor aber einer EZ von 1989. Sie hat einen Drosselungseintrag über einen Honda 20 KW Ansaugstutzen und ich habe da eine sehr starke Vermutung, warum das so in die Papiere gekommen ist. Die hatte dann auch jenen ominösen Zusatz mit der Reifenfabrikatsbindung, den ich mit Hinweis auf Vorlage aller alten Fahrzeugunterlagen ausgetragen wieder habe austragen lassen.

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Umbau Comstarfelgen auf Speichenräder 05 Mär 2022 09:41 #69416

Der Shinko ist doch ein Diagonalreifen. Er ist mit vollkommen anderem Querschnitt gefertigt und auch viel zu breit.

Die Möglichkeit Reifen mit Herstellungsdatum älter als 31.12.2019 noch nach Reifenfreigabe abzufahren ist eine Übergangsbestimmung und die läuft auch am 1.1.2025 aus.

Irgendwelche Schuldigen werden immer gesucht und der Ausdruck "Lobbyisten der Tüv Mafia" ist m.M. daneben.
Mir ist zB das System mit der Kontrolle durch Sachverständige (und auch deren Kontrolle zB in Hessen durch die Bündelungsbehörde) lieber als der zu erwartende Wildwuchs, wo sich aber auch jeder für kompetent genug hält zu entscheiden, was denn gut ist.
Letztendlich ist für mich eine Eintragung dann als Zeichen zu werten, daß das was man gemacht hat gar nicht so schlecht ist.
Ein wahrer Besserwisser weiß es einfach besser.

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Umbau Comstarfelgen auf Speichenräder 05 Mär 2022 09:47 #69417

Ich fahre übrigens eine Solo 1570er XBR 500 S mit originalem Seilzugmotor aber einer EZ von 1989. Sie hat einen Drosselungseintrag über einen Honda 20 KW Ansaugstutzen und ich habe da eine sehr starke Vermutung, warum das so in die Papiere gekommen ist. Die hatte dann auch jenen ominösen Zusatz mit der Reifenfabrikatsbindung, den ich mit Hinweis auf Vorlage aller alten Fahrzeugunterlagen ausgetragen wieder habe austragen lassen.
1570 war eine 44 PS Speiche mit Seilzugdeko aus dem Modelljahr 87.
Die Erstzulassung ist halt später erfolgt, weil die Kiste "nicht zugelassen" irgendwo stehenblieb.
Beim Ersatzteilkauf mußt Du die Tele für das 87er Baujahr kaufen. Relativ häufig entstehen Fehlkäufe zB beim Ritzel und der Batterie. Du brauchst das dicke Ritzel und die große 14 Ah Batterie.
Austragungen der Reifenfabrikatsbindungen auf die einige stolz gerne hinweisen, sind rausgeschmissenes Geld , sowieso nicht relevant und haben keine Bedeutung.
Genauso wie der Zusatz "gilt als vor 89 zugelassen". Eine ASU ist damit, wenn es korrekt gemacht wird, weiterhin erforderlich, da es da keine Ausnahme gibt. Der Eintrag war nur für die allererste Erstzulassung erforderlich und ist dann überflüssig wie ein Kropf.
Ein wahrer Besserwisser weiß es einfach besser.

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Letzte Änderung: von Harri.

Umbau Comstarfelgen auf Speichenräder 08 Mär 2022 10:40 #69425

Vielen Dank an alle für die sehr interessanten Beiträge. Natürlich hätte ich mir gern ein Papier gewünscht, mit dem ich den Dekra-Mann konkret überzeugen kann, einen entsprechenden Eintrag vorzunehmen. Gut, ist nicht der Fall, am Donnerstag ist ein erneuter Termin zur Abnahme. Ich werde eure Argumente entsprechend vorbringen und den Ausgang der Abnahme berichten.

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