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Wiederzulassung 2017 oder doch noch 2016 ? 07 Nov 2016 19:55 #61233

Hallo zusammen,

der Eine oder Andere "alte Hase" hier im Phorum erinnert sich vielleicht noch an mich ... ist aber schon lange her ...

Kurz zur Vorgeschichte:

Nach meinem Unfall 2004, bei dem mein Schlüsselbein zu Bruch ging und dem nochmalige "Umfaller" 2005 ist mir die Lust auf's Moppedfahren gründlich vergangen.
Dem Mopped ist damals nicht viel passiert, trotzdem hab ich es abgemeldet und bei meinem Schwiegervater in die Halle gestellt.

Ich schäme mich ja fast es zuzugeben, aber das Zweiradfahren hab ich vor zwei Jahren mit einem 50er Roller wieder angefangen.

Da mir das natürlich bald zu fad wurde bin ich nun dabei meine XBR (Bj. 1985) nach 11 Jahren Dornröschenschlaf wieder "wachzuküssen"

Ich bin auch schon fast durch, diverse Undichtigkeiten beseitigt, Verschleißteile und Flüssigkeiten erneuert, Chrom geputzt und Lack poliert.
Sie springt jetzt auch wieder sofort an und schnurrt wie ein Kätzchen.

Es fehlen nur noch neue Reifen und der Blinker geht nur nach rechts - das bekomm ich aber noch hin.

Nun hab ich gelesen, dass es ab 2017 sehr strenge Vorschriften gibt wenn es um die Neuzulassung von Motorrädern geht.

Daher meine Frage: Kann mir jemand sagen, ob das nur wirkliche Erstzulassungen betrifft?
(Bei mir handelt es sich schließlich auch um eine Neu- bzw. Wiederzulassung - aber eben komplett weil der alte Brief natürlich ungültig ist)

Falls mich das betreffen sollte muss ich sehen, dass ich meine XBR noch heuer zum TÜV bekomme ...

Es wäre schön, wenn mir da jemand Auskunft geben könnte...

Danke schonmal


Schöne Grüße aus dem Erdinger Moos

Harald
It's higher to be a Bayer

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Re: Wiederzulassung 2017 oder doch noch 2016 ? 07 Nov 2016 21:15 #61234

Es betrifft nur Erstzulassungen (erstmalige Zulassungen).
Im Gegensatz zu früher wirst Du aller Wahrscheinlichkeit auch keinen Stress mit einer sogenannten Vollabnahme haben. Neben der noch zu machenden HU, benötigst Du, Personalausweis, Kontonummer mit Iban, letzten Brief, Code von der Versicherung (ersetzt die frühere Doppelkarte). Wenn Du Dir halbwegs sicher bist, kannst Du bei Deiner Zulassungsstelle fragen wie die das handhabt und fragen was Du brauchst, um u.U. sogar mit dem alten unabgestempelten Kennzeichen auf dem Weg zur Zulassungsstelle die Hauptuntersuchung zu machen und dann gleich zuzulassen.
Ein wahrer Besserwisser weiß es einfach besser.

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Re: Wiederzulassung 2017 oder doch noch 2016 ? 08 Nov 2016 21:20 #61238

Hallo,

Danke für die Tipps, da bin ich ja beruhigt :-)

Das mit der Zulassung hab ich schon geklärt - ich bekomme von meiner Versicherung gratis ein Kurzzeitkennzeichen für den Weg zum TÜV.

Schöne Grüße
Harald
It's higher to be a Bayer

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Re: Wiederzulassung 2017 oder doch noch 2016 ? 10 Nov 2016 07:13 #61243

Fahrten die im direkten Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, also auch zur HU-Prüfung, sind auch mit dem alten entstempelten Kennzeichen auf direktem Weg innerhalb eines Zulassungsbezirks erlaubt.

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Re: Wiederzulassung 2017 oder doch noch 2016 ? 10 Nov 2016 13:25 #61244

Ja klar und ich kenne es sogar so, daß nicht nur der eigene, sondern unter bestimmten Bedingungen auch Fahrten aus dem Nachbarkreis erlaubt sein können.
Das wissen aber nicht alle und es ist im Falle "des Angehalten werdens" schon deutlich angenehmer/entspannter sich besser auf die Aussage eines Mitarbers des Strassenverkehrsamtes berufen zu können, als zu sagen, daß man da "etwas im Internet gelesen" hätte.
Ein wahrer Besserwisser weiß es einfach besser.

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Re: Wiederzulassung 2017 oder doch noch 2016 ? 13 Nov 2016 16:56 #61258

Hallo, ich denke auch, dass die "Wiederzulassung" ein TÜV ist mit nachgeschaltetem Papierkram. That´s all.

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Re: Wiederzulassung 2017 oder doch noch 2016 ? 13 Nov 2016 19:06 #61259

Das hatten wir doch schon und es muß auch nicht "TÜV" sein.
Wenn die Unterlagen noch da sind, dann kann es eine Hauptuntersuchung von jedem der Anbieter sein.
Ein wahrer Besserwisser weiß es einfach besser.

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