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Ummelden - Altes Kennzeichen 29 Jan 2015 12:52 #56050

moin,
es ging so ein wenig hin und her bei den Infos, zu jeder klaren Aussage gab es woanders eine gegenteilige.

Aber es ist tatsächlich so das man beim Umzug bzw. beim Ummelden von Kfz ohne Halterwechsel das alte Kennzeichen behalten kann. Und zwar nicht nur von einem Zulassungsbezirk in einen anderen sondern auch über die Grenzen der Bundesländer hinweg.

Im Süden und Osten ist das wohl schon länger so, seit dem ersten Januar nun auch endlich hier im Norden der Republik.

Find ich gut.

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Re: Ummelden - Altes Kennzeichen 30 Jan 2015 11:32 #56061

Moin,

mir wurde vor zwei Wochen beim StVA in Essen gesagt, dass das hier nur innerhalb von NRW möglich ist?!

Gruß Thomas

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Re: Ummelden - Altes Kennzeichen 30 Jan 2015 14:20 #56063

moin,
warum sollte man denn auch aus dem wunderschönen NRW wegziehen wollen?

Nee im Ernst, Wer oder Wo hat man Dir das erzählt? Hast Du tatsächlich beim Ummelden ne Abfuhr bekommen?

Ich bin von Bremen in den Landkreis Diepholz umgezogen und bin sogar beim Ummelden gefragt worden was mir lieber ist.

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Re: Ummelden - Altes Kennzeichen 31 Jan 2015 01:07 #56066

Du hast immer noch HB? Wohnst aber näher an NI?

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Re: Ummelden - Altes Kennzeichen 31 Jan 2015 09:09 #56068

moin rowi,
Syke. Nicht ganz so ländlich wie bei Dir aber schön ruhig isses hier auch

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Re: Ummelden - Altes Kennzeichen 31 Jan 2015 23:58 #56072

Ja cool meine Schwester wohnt da.

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Re: Ummelden - Altes Kennzeichen 03 Feb 2015 09:10 #56095

Hallo Ralle,

ich hatte mich erkundigt ob ich das Kennzeichen eines PKW den ich in Bayern erworben hatte hier weiter fahren kann.

Man sagte mir, dass man ein Kennzeichen grundsätzlich beim Umzug behalten kann, wenn das Fahrzeug vorher auf den gleichen Halter zugelassen war.

Weiter sagte man mir, dass das auch nur innerhalb von NRW ginge. Hätte ich also vorher z.B. in Niedersachsen gewohnt und ein Fahrzeug dort zugelassen gehabt und wäre ich dann z.B. nach Essen in NRW gezogen, so könnte ich auch dann mein eigenes Kennzeichen nicht behalten sondern müsse ein neues Essener Kennzeichen bekommen.

Man sagte mir ferner, dass diese Regelungen jeweils von den Bundesländern getroffen würden und das es in anderen Bundesländern anders sein könne.

In NRW gilt demnach:
Ein eigenes Kennzeichen kann man nur bei einem Umzug innerhalb von NRW mitnehmen.

Wenn man aus NRW wegzieht, liegt es an dem jeweiligen Bundesland wo man hinzieht, ob man das alten Kennzeichen behalten darf oder nicht.

Bei einem Umzug von ausserhalb nach NRW muss das Kennzeichen gewechselt werden.

Ein "fremdes" Kennzeichen des Vorhalters kann man weder nach Erwerb innerhalb von NRW noch von ausserhalb behalten.

Diese Angaben sind ohne Gewähr und beziehen sich auf das was man mir bei einer Zulassung eines PKW von ausserhalb hier vor 14 Tagen beim StVA gesagt hat.

Gruß Thomas

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