• Seite:
  • 1

THEMA:

Hilfe, hat jemand ein Gutachten für eine Corbin- Sitzbank ? :S 28 Jan 2015 06:08 #56042

Ich suche noch immer nach einer Möglichkeit meine Clubman- Doppelsitzbank eintragen zu lassen.

Corbin hat mir mitgeteilt, dass man für eine bei ihnen gekaufte Sitzbank ein Gutachten bekommt.

Da ich jetzt aber schon eine Sitzbank habe, benötige ich nur noch dieses Gutachten.

Kann jemand helfen? Soll auch nicht umsonst sein.


Viele Grüße aus Berlin

Maik

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Re: Hilfe, hat jemand ein Gutachten für eine Corbin- Sitzbank ? :S 05 Feb 2015 11:51 #56119

Hallo Maik,

denke Du wirst zwingend kein Hersteller-Gutachten brauchen, z.B.viele Firmen
existieren heute nicht mehr, geht zur Not auch ohne !
Fahre zum TüV, rede mit dem Prüfer des Vertrauens und und lasse die Bank per
Einzelgutachten eintragen.
Sollte keine Probleme geben, wäre für mich dass erste mal,
Kosten ca. 50,- Euro.

MfG

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Re: Hilfe, hat jemand ein Gutachten für eine Corbin- Sitzbank ? :S 05 Feb 2015 15:15 #56120

Das Problem bei einer sinnvollen Eintragung einer Zweimannsitzbank bei der Clubbi ist doch nicht Konstruktion der Sitzbank oder das fehlende Hersteller"gutachten", sondern das zuläßige Gesamtgewicht, bzw die für den Zweimannbetrieb nötige Zuladung.
Schau mal in Deine Papiere.
Ein wahrer Besserwisser weiß es einfach besser.

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Re: Hilfe, hat jemand ein Gutachten für eine Corbin- Sitzbank ? :S 05 Feb 2015 15:24 #56121

In diesem Artikel wird auvh das Thema zulässiges Gesamtgewicht erwähnt und anscheinend war es kein Problem dies mit TÜV-Segen soziustauglich zu erhöhen:

www.kradblatt.de/fahrberichte/62-honda/2...-gb-500-clubman.html

Grüße

Jörg

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Re: Hilfe, hat jemand ein Gutachten für eine Corbin- Sitzbank ? :S 05 Feb 2015 17:08 #56122

Der Artikel ist von 2002. Zu diesem Zeitpunkt lag die Erhöhung des zuläßigem Gesamtgewichtes noch sehr lockerm im Ermessungsspielraum des begutachteten Ing.
Gerade in Hamburg erfolgte etwa ab 2008 in diesen Bereich eine strengere Auslegung, die dazu führte, daß Hamburger seitdem vielfach nach Niedersachsen fahren.
Eine "analog" Bewertung zur XBR ist genaugenommen, wegen des unterschiedlichen Rahmens nicht sauber möglich und wenn man damit wieder nach Hause geschickt wird, dann darf man dem Prüfer nicht böse sein. Es hat aber früher Prüfer gegeben(und gibt es heute vielleicht auch noch), die das machen. Da muß man suchen. Eine vorgelegte Kopie einer anderen Eintragung kann vielleicht helfen, aber ein Prüfer darf sich nicht mehr auf alte Eintragungen berufen, sondern muß für jede Eintragung selber grade stehen.
Ein wahrer Besserwisser weiß es einfach besser.

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

  • Seite:
  • 1
Ladezeit der Seite: 0.341 Sekunden
Powered by Kunena Forum