Mir persönlich sind Nummernschildgrößen ja sowas von Wumpe, gerade seit es die "kleineren "normalen Kennzeichen" bekommt, ist der Wunsch nach den "Kleinkraftradkennzeichen"m.M. überflüßig.
So Behauptungen von wegen auf der mir zugeordneten Zulassungsstelle sind alles ignorante Beamtenrialos bringen nur die, die keine Ahnung haben.
Ich weiß theoretisch sehr genau, wie es richtig geht und stelle das mal ein, damit die immer wieder auftauchende sinnlose Diskussion mal aufhört. Wie da einige Leute sich versuchen einen zurecht zumauscheln und dann ggf auf die Nase fallen, interessiert mich nicht. Irgendwann wollen manche auch noch, weil es so schön aussehen könnte, einen roten Scheinwerfer und weißes Rücklicht per Dekret beantragen.
Die Rechtslage sieht so aus, daß es bei berechtigten Gründen, problemlos möglich ist, ein kleines Kennzeichen zu erhalten. Das erfordert aber als erstes ein Fahrzeug, welches serienmäßig keinen Platz für ein großes Kennzeichen hat. Nachträgliche Umbauten, die nur ein kleines Kennzeichen möglich machen, zählen also nicht.
(An dieser Stelle ist eine Clubbi, eigentlich praktisch alle Fahrzeuge aus der Regelung, ganz klar und zurecht draussen. Die schlüssige Begründung mit 4 Buchstaben lautet ganz einfach: isso)
Dann braucht man, wenn man so ein Fahrzeug hat, ein Sachverständigengutachten, daß ein Umbau unverhältnismäßig ist. In Deutschland ist alles geregelt und so gibt es in Abhängigkeit zum Fahrzeugwert auch klare Vorgaben bis zu welcher Summe Umbaukosten zumutbar sind.
Damit geht man dann zum Strassenverkehrsamt. Mit der Aushändigung einfach eines kleinen Nummernschildes ist es nämlich lange nicht getan, denn jetzt kommt das Entscheidende.
Ein "Trecker Kennzeichen" entspricht nicht der STVZO, denn dort sind keine solchen Kennzeichen für ein modernes Motorrad vorgesehen. Die Zulassungsstelle darf nicht eigenmächtig handeln, sondern muß also das Gutachten haben, um auf dieser Basis zusätzlich eine Ausnahmegenehmigung zur Nutzung eines Treckerkennzeichens an einem nicht dafür vorgesehenen Fahrzeug zu erstellen, bzw daß an einem Motorrad sich ein nicht in der STVZ genehimgten Kennzeichen befindet.
Ich kenne nur wenige (besser gesagt nur 2), die auch diesen Schritt mit der Ausnahmegenehmigung komplett durchgezogen haben, aber erst damit ist ein kleines Kennzeichen legalisiert.
Um jetzt zum Ausgangspunkt zu kommen, die Mitarbeiter, die genauso verfahren , sind, wenn man es richtig sieht die Guten und diejenigen, die sich anders verhalten sind entweder ahnungslosoder oder dumm. Ich bezeichne Jemanden als Dumm der wissentlich seinen Job aufs Spiel setzen, nur damit irgendwelche in deren Augen "ahnungslose Möchtegerne" gegen die Vorschriften ein etwas weniger hohes Kennzeichen bekommen (was dazu noch fast 8 cm breiter ist).