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A U - ja oder nein? 26 Mär 2021 17:21 #68074



Der letzte Prüfer meinte, der Passus befreie meinen Hobel nicht vor der AU.
Da ich aber auch schon mit Prüfern zu tun hatte, die in punkto Vorschriften nicht ganz sattelfest waren
will ich mich vor dem kommenden überfälligen Termin schlau machen.
An sich hatte ich mich nämlich über diesen Passus beim Kauf der Maschine
ein bisschen gefreut.

Weiß jemand mehr?

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A U - ja oder nein? 26 Mär 2021 17:58 #68076

Jetzt hab ich mal Tante Gugel gefragt:


(7) Krafträder, auf die sich die Regelung Nummer 40 - Einheitliche Vorschriften für die Genehmigung der Krafträder hinsichtlich der Emission luftverunreinigender Gase aus Motoren mit Fremdzündung - des Übereinkommens über die Annahme einheitlicher Bedingungen für die Genehmigung der Ausrüstungsgegenstände und Teile von Kraftfahrzeugen und über die gegenseitige Anerkennung der Genehmigung, in Kraft gesetzt durch die Verordnung vom 14. September 1983 (BGBl. 1983 II S. 584), bezieht, müssen hinsichtlich ihres Abgasverhaltens den Vorschriften der Regelung Nr. 40, zuletzt geändert durch Verordnung zur Änderung 1 und zum Korrigendum 3 der ECE-Regelung Nr. 40 über einheitliche Vorschriften für die Genehmigung der Krafträder hinsichtlich der Emission luftverunreinigender Gase aus Motoren mit Fremdzündung vom 29. Dezember 1992 (BGBl. 1993 II S. 110), entsprechen; dies gilt auch für Krafträder mit einer Leermasse von mehr als 400 kg.

Aber schlauer bin ich nicht geworden.

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A U - ja oder nein? 26 Mär 2021 19:27 #68077

Ist ganz einfach, Du mußt Dir nur das Erstzulassungsdatum anschauen.
Vor Erstzulassung 1.1.1989 entfällt die AU.
Der letzte Prüfer hat es absolut richtig gemacht, wenn Du einen Stehenbleiber mit Erstzulassung nach dem 1.1.1989 hast und er dann eine AU gemacht hat..
Die AU ist ab da ohne Ausnahme immer erforderlich für alle Fahrzeuge und zwar vollkommen unabhängig von dem Zusatz im Schein.

Eine XBR erfüllte nicht mehr die Abgaswerte, die ab 1989 zur Zulassung erforderlich gewesen waren.
Es gab dann aber für einige Fahrzeuge mit einer älteren ABE die schon produziert waren eine Übergangsregelung mit der solche Fahrzeuge dennoch zugelassen werden konnten. Betrifft also nur die Stehenbleiber, die es gerade bei den xbrs zu Hauf gegeben hat.
Die Eintragung zu §47 STVZO ermöglichte also lediglich die Erstzulassung ( ich glaube bis 2003). Wenn ein Fahrzeug dann irgendwann zwischen 89 bis 2003 erstzugelassen ist, hat der Eintrag seine Pflicht erfüllt und ist für nix anderes mehr nützlich (hat wirklich nix mit einer immer wieder fälschlicherweise vermuteten Befreiung von der AU zu tun).
Achso, die ECE Nr 40 Regelung bestätigt nur die Übernahme der EU Verordnung in nationales also deutsches Recht.
Ein wahrer Besserwisser weiß es einfach besser.

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Letzte Änderung: von Harri.

A U - ja oder nein? 26 Mär 2021 19:37 #68078

Ich kenne das für Motorräder so, welche ab dem 01.01.1989 erstmalig für den Straßenverkehr zugelassen wurden benötigen eine Abgasuntersuchung bei der HU. Der CO2 Gehalt darf aber für Motorräder ohne Abgasreinigung bis 4,5% betragen. Meine 2V BMW EZ 1991 ohne SLS,
lag immer bei 1,2%, den gleichen Wert auch mit SLS .
Erstzulassung bis 31.12.1988 benötigen keine AU.

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A U - ja oder nein? 26 Mär 2021 19:43 #68079

Ich hätte noch einen Rahmen mit Brief, Zulassung 1985, ein Haltereintrag, abzugeben.
Übrigens hab ich meine Dominator genauso ausgewählt aufm Gebrauchtmarkt.
Ist eine 1992 er von Optik und Motor her, hat aber n 88er Rahmen :-)
ever :xbr: Mein Motor hat außen ab und zu mehr Öl wie innen. Meine Beiträge sind ausschließlich unqualifiziert.

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A U - ja oder nein? 26 Mär 2021 19:45 #68080

Der 4,5% CO2 Wert ist vollkommen uninteressant, weil er hoffentlich deutlichst unterboten wird. Keine halbwegs laufende XBR überschreitet ihn,unabhängig von sls bzw kommt überhaupt nur in die Nähe.
Mit jemandem der wirklich drüber liegt, habe ich kein Mitleid und der sollte dankbar sein, daß er dazu gezwungen wird sich darum zu kümmern und das was kaputt ist ersetzen.

Erstzulassungen bei der XBR sind nur vor Oktober 1980 interessant, alles andere ist killefit oder nur für die interessant die sich alle 2 Jahre über den Gegenwert von einer großen Schachtel Zigaretten aufregen wollen.
Ein wahrer Besserwisser weiß es einfach besser.

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Letzte Änderung: von Harri.

A U - ja oder nein? 26 Mär 2021 22:38 #68081

Oktober 1980? Das ist aber dann schon ein sehr frühes Modell.

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A U - ja oder nein? 27 Mär 2021 08:08 #68082

Auch die Erstzulassungseintragung muß nicht unbedingt Modellabhängig sein.
Es gibt einmal zB die Möglichkeit daß ein später gebautes Fahrzeug (sagen wir mal 1986) per Zeitsprung in die Vergangenheit (sagen wir mal 1980) kam und dann erstzugelassen wurde. Man muß ja nicht immer gleich sagen, daß das Quatsch wäre, denn mit ein bisschen Phantasie wäre das doch vielleicht möglich.
Eine andere Möglichkeit wäre, daß die EZ Eintragung durch Menschen vorgenommen wird und das kann zB auch der Grund sein, weshalb bei einem G Modell ein EZ Datum August 1980 im "Brief" stehen kann.
Zumindest von einer xbr mit EZ August 1980 weiß ich und die ist bei den älteren hier evtl auch noch bekannt und sie existiert auch noch. Sie hat immer wieder diesbezügliche Lacher erzeugt, als damit schon vor 15 Jahren bei einem Treffen versucht wurde den ausgelobten Preis für die älteste Erstzulassung abzuholen. Da es ja nicht bierernst zuging hat der Eigner nicht darauf bestanden, und man konnte sich dann lachend darauf einigen, daß er künftig nur ausser Konkurenz teilnimmt, aber die verduzten Gesichter der "sogenannten Kundigen" war der Auftritt schon wert.

Obwohl es garantiert nicht ausgenutzt wird, weil der Eigner sowieso ein massiv gestörtes Verhältnis zu unnötigen Geräuschemissionen hat, bedeutet dieser Eintrag, daß die eingetragenen 94 dB als Messung in 7m Abstand gilt und man damit bei den ab 7.11.1980 erfolgenden Nahfeldmessungen,(50cm Abstand in gleicher Höhe in 45" ) schonmal einen Zuschlag von 21 dB plus eine Toleranz von 5 dB bekommt und mit so "legal" möglichen 120 dB "jenseits von gut und böse" liegt.
Das ist aber trotzdem für Motoreintragungen eine erhebliche Erleichterung und eröffnet durchaus wesentlich mehr Möglichkeiten.
Ein wahrer Besserwisser weiß es einfach besser.
Folgende Benutzer bedankten sich: Maxe

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Letzte Änderung: von Harri.

A U - ja oder nein? 27 Mär 2021 12:07 #68084

Danke, Harri.
Umso besser, wenn der Prüfer Recht hat.
Mich hatte es halt etwas irritiert,
und aus dem Text des % 7 bin ich nicht schlau geworden.
Ich mag diesen nostalgischen Laden mit
Alte-Autos-gucken und ein bisschen Benzin quatschen.

www.tankstelle-brandshof.de/gtu.html

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