www.buecher.de/shop/fachbuecher/die-voll...il/prod_id/33866297/
buch ist mittelmäsig, habs gelesen. sorry für den tipp.
aber die nachricht aus dem justitzministerium ist top:
"haben Sie vielen Dank für Ihre heutige E-Mail an Frau Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Um eine rasche Beantwortung zu ermöglichen, erlaube ich mir, Ihnen im Namen von Frau Ministerin zu antworten.
Der Beantwortung Ihrer E-Mail muss ich voranstellen, dass die Rechtsberatung in konkreten Einzelfällen den Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten vorbehalten ist. Bitte haben Sie daher dafür Verständnis, dass es Frau Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger verwehrt ist, Ihnen in Ihrem Fall Rechtsrat zu erteilen. Ich kann Ihnen daher nur empfehlen, sich an einen Anwalt Ihres Vertrauens zu wenden.
Das Problem von massenhaft missbräuchlichen Abmahnungen ist Frau Leutheusser-Schnarrenberger und der Bundesregierung aber bewusst. Abmahnungen sind Teil des zivilrechtlichen Durchsetzungssystems des gewerblichen Rechtsschutzes, das sich in Deutschland grundsätzlich bewährt hat. Mit Hilfe von Abmahnungen können Wettbewerbsverstöße schnell und effektiv unterbunden werden. Wegen des expandierenden Online-Handels werden allerdings häufig auch Bagatellverstöße abgemahnt. Die damit verbundenen Kosten für die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts stellen gerade für kleine Händler, Existenzgründer oder Privatpersonen eine hohe finanzielle Belastung dar, die sogar existenzbedrohende Ausmaße annehmen kann. Verschärft wird die Problematik dadurch, da sich die Betroffenen einerseits durch die Komplexität der beim Online-Handel zu beachtenden Vorschriften und deren häufigen Änderungen überfordert fühlen und andererseits die begangene Bagatellverstöße ihrer Natur nach keine spürbaren Wettbewerbsverzerrungen zur Folge haben und durch den Einsatz modernster Software leicht aufgespürt werden können. Ihr Fall ist hierbei geradezu exemplarisch.
Frau Leutheusser-Schnarrenberger plant daher, mit einem Gesetzespaket für Verbraucherrechte auch die Problematik der missbräuchlichen Abmahnungen im Bereich des Wettbewerbsrechts anzupacken. Genauere Informationen hierzu finden Sie unter
www.leutheusser-schnarrenberger.de/medie...rrechte-angekuendigt <
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Da dem Phänomen der missbräuchlichen Abmahnungen im Wettbewerbsrecht durch die Missbrauchsklausel des § 8 Abs.4 UWG nicht beizukommen ist, werden konkrete Maßnahmen vorgeschlagen, um diese Missstände effektiv zu beseitigen. Hierfür gibt es mehrere Ansätze, die der momentanen Fehlentwicklung entgegengesetzt werden können. So könnte durch sogenannte „fliegende Gerichtsstand“ eingeschränkt werden, sodass Mitbewerber ihre wettbewerblichen Klagen vorrangig am Wohn- und Gerichtsstand des Beklagten erheben müssten. Weiter ist eine eigenständige Wertvorschrift für die Streitwertbemessung denkbar, welche zum Beispiel auf 1000¤ festgelegt werden könnte, so dass die 1,3 fache Gebühr nach § 13 RVG „nur“ 110,50¤ betrüge. Darüber hinaus muss über einen Gegenanspruch des missbräuchlich Abgemahnten auf Ersatz seiner Rechtsverteidigerkosten nachgedacht werden.
Vor diesem Hintergrund wird im Bundesjustizministerium zur Zeit an einem entsprechenden Gesetzesentwurf gearbeitet. Dieser Gesetzesentwurf soll noch im ersten Halbjahr ins Kabinett.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben und verbleibe"
antwort ist gut, aber ob auch taten folgen?